Kein Einlenken
Justizreform: EU verschärft Vorgehen gegen Polen
Die EU-Kommission verschärft wegen des Streits um eine Justizreform in Polen das Vorgehen gegen die Regierung in Warschau. Vor allem jener Passus lässt die Alarmglocken in Brüssel schrillen, der dem Justizminister künftig die Befugnis erteilt, die Amtszeit von Richtern, die das Pensionsalter erreicht haben, nach eigenem Ermessen zu verlängern sowie Gerichtspräsidenten zu entlassen. Die EU sieht hier eine Auflösung der Trennung zwischen Judikative und Exekutive.
Nachdem die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo auf die jüngste Empfehlung der EU-Kommission nicht reagiert hatte, wurde nun die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Die polnischen Behörden müssen innerhalb eines Monats die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Brüsseler Behörde Klage vor dem EuGH erheben.
EU-Verfahren auch wegen verweigerter Flüchtlingsaufnahme
Auch wegen der Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen. Das jüngste EuGH-Urteil zur Frage der Flüchtlingsverteilung wurde genauso wie in Ungarn lediglich zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung ändere allerdings "absolut nicht den Standpunkt der polnischen Regierung, was die Migrationspolitik betrifft", betonte Szydlo in der Vorwoche.
Mit Spannung wird in diesem Zusammenhang die für Mittwoch angekündigte Rede von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zur "Lage der Union" erwartet. Dabei soll Juncker auch die Probleme der Kommission mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn zur Sprache bringen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.