Als Wähler gefragt

NR-Wahl 2017: Sag mir, wo die Arbeiter sind

Wirtschaft
18.09.2017 14:36

ÖVP-Chef Sebastian Kurz überraschte jüngst, weil er wie Arbeiterkammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund eine Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten will. Diese Wähler werden nun "entdeckt", weil sie Zünglein an der Waage sein könnten.

Wenn es um entscheidende Wählergruppen geht, denkt man meistens an Pensionisten oder Frauen. Dabei sind die Arbeiter mit immerhin gut 1,3 Millionen Menschen ein bisher unterschätztes Zünglein an der Waage. Denn, so Wahlforscher Christoph Hofinger vom SORA-Institut: "Durch sie wurde die FPÖ 1990 erstmals zweistellig, seither sind sie eigentlich die mobilste Wählergruppe."

Während sie bei AK- oder Gewerkschaftswahlen weiter überwiegend rot abstimmen, haben beide derzeitigen Regierungsparteien die "Hackler" seit Jörg Haider ansonsten verloren. Bei der letzten Nationalratswahl 2013 kreuzten 33 Prozent von ihnen die Blauen an und nur mehr 24 Prozent SPÖ.

(Bild: APA/Hans Klaus Techt)

Wachsende Angestelltenschar erschien wichtiger
Dass sie sich von den Großparteien vernachlässigt fühlen, hat wohl viele Gründe. So haben Parteifunktionäre offenbar beim Blick auf die Statistik gesehen, dass ihr Anteil an den Beschäftigten (ohne Beamte) seit 1996 rechnerisch von 48 Prozent auf knapp über 40 Prozent gesunken ist, die wachsende Angestelltenschar also wichtiger erschien. Dazu kommt die reale und gefühlte Bedrohung durch (Ost-)Öffnung des Arbeitsmarktes, Globalisierung und hoher Arbeitslosigkeit, für die naturgemäß die Regierungsparteien verantwortlich gemacht werden.

Und es gibt viel Frustration, bei Aufstiegs- und Verdienstchancen sowie rechtlichen Bedingungen "abgehängt" zu sein. ÖVP-Chef Kurz scheint das erkannt zu haben und kämpft nun gezielt um Arbeiterstimmen, indem er ein eher "linkes" Thema besetzt und die rechtliche Gleichstellung mit den Angestellten verspricht.

(Bild: Außenministerium, thinkstockphotos.de, krone.at-Grafik)

"Selbst bei hoch qualifizierter Tätigkeit gilt man als Arbeiter"
Diesbezüglich ist zwar schon vieles erreicht, dennoch bestehen weiterhin finanziell maßgebliche Nachteile, weiß Christoph Klein, Direktor der AK Wien: "Das Angestelltengesetz umfasst z. B. jede Bürotätigkeit, während jemand selbst bei hoch qualifizierter manueller Tätigkeit nach mehrjähriger Ausbildung als Arbeiter gilt." Ebenso wie etwa Kellner, Chauffeure oder Portiere.

Wer was ist, macht sachlich große Unterschiede. So müssen Angestellte im Fall einer Kündigung mindestens sechs Wochen vorgewarnt werden, Arbeiter nur 14 Tage oder nach Kollektivvertrag sogar kürzer. Maler haben nur einen Tag, Bauarbeiter eine Woche Kündigungsfrist. Klein: "Neben Belgien sind wir in der EU das letzte Land mit solchen Unterschieden."

(Bild: APA/Markus Leodolter, thinkstockphotos.de, krone.at-Grafik)

"Regelungen sind unsäglich kompliziert"
Gleiches gilt für bezahlte Dienstverhinderungen (z. B. bei Übersiedlung, Todesfall), die für Angestellte großzügig, für Arbeiter sehr restriktiv geregelt sind. Gewichtig ist weiters die Bezahlung im Krankenstand. Zwar bekommen beide Gruppen je nach Dienstzeit mindestens sechs Wochen weiter ihren Lohn, Angestellte haben aber auch bei nochmaliger Erkrankung Anspruch aufs halbe Gehalt. Klein: "Die Regelung ist allerdings für die Lohnverrechner unsäglich kompliziert. Es gibt schon einen Sozialpartner-Vorschlag zur Angleichung und Vereinfachung, den man jederzeit umsetzen könnte ..."

Christian Ebeert, Kronen Zeitun

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