Das Geburtshaus von Adolf Hitler im oberösterreichischen Braunau bleibt weiter ein Fall für die Gerichte. Die Ex-Besitzerin will weiter gegen ihre Enteignung, die der Verfassungsgerichtshof im Juni bestätigt hat, vorgehen. Ihr Anwalt wird im Lauf der kommenden Woche eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einbringen.
Laut einem Bericht des "Kurier" ortet der Rechtsvertreter der Frau in der Enteignung eine Verletzung der Menschenrechte. Er hat zudem in der vergangenen Woche beim Landesgericht Ried einen Antrag auf Festsetzung der Entschädigungszahlung eingebracht, da der Ex-Besitzerin des Hauses die ihr von der Republik zugesprochenen 310.000 Euro zu wenig sind.
EGMR-Prüfung kann Jahre dauern
Die Prüfung der Causa durch den EGMR könne Jahre dauern, mit einer baldigen Entscheidung sei nicht zu rechnen, heißt in dem Bericht. Auch der vom Innenministerium angekündigte Architektenwettbewerb für die Umgestaltung des Gebäudes liege vorerst auf Eis. "Wir konzentrieren uns derzeit auf die Frage der Entschädigung", wird Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck in dem Blatt zitiert.
Das Geburtshaus von Adolf Hitler war den ehemaligen Eigentümern anno 1952 zurückgegeben worden. Die Republik mietete sich ein und nutzte das Gebäude für verschiedene Zwecke, zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Diese zog im Jahr 2011 aus, seither steht das Haus leer.
Enteignung durch spezielles Gesetz vollzogen
Im Vorjahr kam das Innenministerium - nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin - zu dem Schluss, dass eine Enteignung notwendig sei, um eine Nutzung des Hauses im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können. Dafür wurde eigens ein Gesetz beschlossen, das am 14. Jänner dieses Jahres in Kraft trat.
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