Keine Unterschrift

Knalleffekt: Van der Bellen blockiert CETA!

Österreich
11.07.2018 19:04

Politischer Knalleffekt am Mittwochnachmittag im Ringen um CETA: Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat das umstrittene Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst gekippt. Er will den Pakt erst dann unterschreiben, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) befindet, dass dieser Vertrag mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Belgien hatte den EuGH angerufen, um Klarheit zu bekommen, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konform gehen. Ein Nein würde bedeuten, dass das Vertragswerk neu verhandelt werden müsste, weil nämlich dann alle bisherigen Ratifizierungsschritte null und nichtig wären. Für den Aufschub hat Van der Bellen sogar ein Gutachten seines verfassungsrechtlichen Beraters Ludwig Adamovich eingeholt.

„Habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht“
„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates für CETA zu respektieren, andererseits sind Prüfung und Entscheidung des EuGH zu achten und abzuwarten. Da auch die Mitgliedsstaaten Deutschland und Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem Urteil der Höchstrichter abschließen zu wollen, wird auch keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA entstehen“, versichert der einstige Grünen-Chef Van der Bellen gegenüber der „Krone“.

Protest gegen das Freihandelsabkommen CETA vor dem Parlament in Wien (Bild: AFP)
Protest gegen das Freihandelsabkommen CETA vor dem Parlament in Wien

Seine Entscheidung dürfte aber Wasser auf die Mühlen der CETA-Gegner in Italien sein. Denn auch dort hat die neue Regierung unter Premierminister Giuseppe Conte bereits kurz nach Amtsantritt dezidiert angekündigt, das Freihandelsabkommen mit Kanada nicht unterzeichnen zu wollen. Sollten allerdings die europäischen Höchstrichter mit Sitz in Luxemburg grünes Licht geben - was frühestens Anfang 2019 zu erwarten sein soll -, will Van der Bellen „den Staatsvertrag umgehend unterschreiben“.

Das brisante Rechtsgutachten
 Gemäß Abkommen über die Arbeitsweise der Europäischen Union können ein Mitgliedsstaat, das EU-Parlament, der Rat oder die Kommission eine Gutachten über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den jeweiligen Verträgen einholen, ist in dem Adamovich-Gutachten zu lesen. Ist das jeweilige Gutachten des Europäischen Gerichtshofs ablehnend, kann die geplante Übereinkunft (in diesem Fall der CETA-Vertrag) nur in Kraft treten, wenn der oder die Verträge geändert werden.

Ex-VfGH-Präsident Adamovich verfasste im Auftrag des Bundespräsidenten ein CETA-Gutachten. (Bild: unbegrenzt verfuegbar)
Ex-VfGH-Präsident Adamovich verfasste im Auftrag des Bundespräsidenten ein CETA-Gutachten.

Das Gutachten hat allgemein bindende Wirkung im Bereich der gesamten Europäischen Union. Der Bundespräsident hat die Wahl nach entsprechendem und bereits erfolgtem Antrag der Regierung die Ratifikation vorzunehmen oder eben zu verweigern. In Österreich schließt der Bundespräsident - wie im gegenständlichen Fall vorgesehen - solche Staatsverträge ab. Es gibt für den CETA-Aufschub also keinerlei verfassungsrechtliche Einwände.

Strache: Van der Bellens Schritt „findet meine volle Unterstützung“
Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache begrüßte Van der Bellens Schritt. „Die Entscheidung des Bundespräsidenten, jetzt einmal CETA nicht zu ratifizieren und das EuGH-Urteil abzuwarten, findet meine volle Unterstützung. Besonders, da es dadurch auch keine zeitliche Verzögerung gibt, weil der Rechtsbereich erst in Kraft tritt, wenn alle Länder ratifiziert haben“, so Strache. Aufgrund des Prüfverfahrens des EuGH werde es Rechtssicherheit bezüglich der endgültigen Abwendung von privaten Schiedsgerichten und zur Sicherung von nationalem Recht erst im Herbst geben. „Das ist im Interesse Österreichs eine korrekte und vernünftige Vorgangsweise des Herrn Bundespräsidenten, die Anerkennung verdient“, so der FPÖ-Chef.

Van der Bellen und Strache (Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)
Van der Bellen und Strache

„Die Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten, das offene Verfahren am Europäischen Gerichtshof noch abzuwarten, ist selbstverständlich zu respektieren“, hieß es am Mittwochabend aus dem ÖVP-geführten Wirtschaftsministerium. Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer sieht die neue Entwicklung „gelassen“ und teilte mit, es liege „selbstverständlich im Ermessen des Bundespräsidenten, eine entsprechende Entscheidung des EuGH abzuwarten, bevor er CETA unterschreibt“. Das Abkommen bleibe „grundsätzlich ein gutes, von dem gerade ein exportorientiertes Land wie Österreich profitieren wird“, so Mahrer, der weiterhin von einer raschen Umsetzung ausgeht.

Kern: „Völlig richtige Entscheidung“
Von SPÖ-Chef Christian Kern kam Unterstützung für Van der Bellen. „Im Lichte der Entwicklungen gibt es im Moment keinen Grund, diese Ratifizierung vorzunehmen und damit den Investorenschutz, wie er jetzt in CETA ist, in Stein zu meißeln“, sagte er. Sogar die britische Premierministerin Theresa May habe im Rahmen der Brexit-Verhandlungen die Bereitschaft erklärt, den EuGH zu akzeptieren und von Sondergerichten Abstand zu nehmen. „Es ist eine völlig richtige Entscheidung, das EuGH-Urteil abzuwarten“, so Kern. „Ich bin mir auch sehr sicher, dass das Urteil negativ ausfallen wird.“

Mark Perry, Kronen Zeitung/krone.at

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