ÖVP, FPÖ und NEOS unternehmen einen neuen Anlauf zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung. Die Idee einer verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldenbremse gibt es schon länger. Den vor zwei Jahren diskutierten Plänen zufolge würde der Bund verpflichtet, ein maximales Defizit von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung einzuhalten, den Ländern wären in Summe 0,1 Prozent des BIP erlaubt.
ÖVP-Klubchef August Wöginger und Ex-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs von der FPÖ lobten das Vorhaben als Zeichen von „Hausverstand“. „Man kann auf Dauer nicht mehr ausgeben, als man einnimmt“, sagten Fuchs und Wöginger unisono. „Es ist ein Bohren von harten Brettern. Es geht sehr, sehr langsam etwas weiter - und manchmal geht es dann ganz schnell“, lobte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger die Einigung.
Die Umsetzung des Drei-Parteien-Vorhabens könnte sich aber schwierig gestalten. Da mit der Schuldenbremse in Landeskompetenzen eingegriffen würde, ist auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Darüber verfügen aber ÖVP und FPÖ nicht. Die NEOS sind in der Länderkammer überhaupt nicht vertreten. Da die SPÖ gegen die Verankerung in der Verfassung ist, werden die Sozialdemokraten im Bundesrat eine Blockadehaltung einnehmen.
Wöginger: „Wenn SPÖ eine nachhaltige Budgetpolitik will, kann sie zustimmen“
Wöginger räumte auf Nachfrage ein, dass man sich der im Bundesrat nötigen Zustimmung der SPÖ nicht versichert hat. Man werde der SPÖ den Antrag zukommen lassen, so der ÖVP-Klubobmann: Wenn die SPÖ eine nachhaltige Budgetpolitik wolle, dann könne sie im Bundesrat zustimmen, so Wöginger: „Die SPÖ hat die Möglichkeit, im Bundesrat zuzustimmen, dann geht es durch.“
Einfaches Gesetz gibt es bereits
Ein einfaches Schuldenbrems-Gesetz gibt es übrigens schon. Dieses sieht vor, dass hohe Defizite auf einem Kontrollkonto verbucht und in weiterer Folge abgebaut werden müssen. Dieser Mechanismus ist auch im Stabilitätspakt mit den Ländern verankert.
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