krone.tv-Sondersendung

„Brauchen gerichtliche Strafen im Parteiengesetz“

Politik
11.07.2019 16:55

Wie viel darf man als einzelne Person an eine Partei spenden? Zukünftig nicht mehr als 7500 Euro jährlich. Die von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT im Nationalrat beschlossenen Spendenobergrenzen sind seit Dienstag in Kraft. Das neue Gesetz stößt aber auch auf Kritik - die völlige Transparenz der Parteien sei auch durch die Neuregelung nicht gegeben, Parteienfinanzierung über „Umgehungsvereine“ nach wie vor möglich. Wird unsere Politik verkauft? Wie viel Einfluss haben Großspender wirklich? Und wie kann illegale Parteienfinanzierung verhindert werden? Diese Fragen diskutierte krone.tv-Moderatorin Katia Wagner in einer Sondersendung mit diesen Gästen: Peter Pilz (JETZT), Volker Reifenberger (FPÖ) und Christoph Haselmayer vom Meinungsforschungsinstitut OGM. Die Highlights sehen Sie im Video oben, hier können Sie die ganze Sendung nachsehen.

„Die ÖVP hat im Nationalratswahlkampf 2017 einfach ignoriert, dass wir eine Sieben-Millionen-Kostengrenze haben und hat sechs Millionen illegal draufgelegt“, so Pilz. Überschreitungen dieser Grenze für Wahlkampfausgaben werden künftig um einiges härter bestraft. Das ist laut dem Gründer der Liste JETZT jedoch nicht der einzige Grund für die Verschärfung des Parteiengesetzes: „Dass ein freiheitlicher mittlerweile Ex-Parteichef Wahrheitstropfen braucht, um uns zu erzählen, wie Geld über sogenannte gemeinnützige Vereine gesteuert wird, das waren wertvolle Hinweise. Hier werden wir noch einiges finden.“

(Bild: Klemens Groh)
Peter Pilz (JETZT) (Bild: Klemens Groh)
Peter Pilz (JETZT)

Gerichtliche Strafbestimmungen im Parteiengesetz
„Die Deutschen haben in ihrem System sehr früh verstanden: Dort, wo es heikel wird, nützt nur die Drohung mit dem Staatsanwalt und dem Strafrecht. In Deutschland gibt es das Delikt der Spendenwäsche, welches mit drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird“, wünscht sich Pilz ein ähnliches System in Österreich.

„Transparenz nicht gegeben“
Für Meinungsforscher Christoph Haselmayer ist der neue Beschluss „ganz klar österreichisch“. Er vermisst in der neuen Spendenregelung die von so vielen Österreichern gewünschte Transparenz: „Wir haben das Problem mit den SPÖ-nahen Vereinen und den Gewerkschaften, bei den ÖVP-Teilorganisationen wie dem Bauernbund und dem Wirtschaftsbund, welche ja mit der Partei statutarisch verankert sind.“ Junge, neue Parteien würden dadurch benachteiligt.

Christoph Haselmayer (OGM) (Bild: Klemens Groh)
Christoph Haselmayer (OGM)

„Großspender erkaufen sich arbeitnehmerfeindliche Politik“
„Es bringt die größte Transparenz nichts, wenn sich Großspender zwar transparent, aber dann doch Parteien kaufen können“, sagt FPÖ-Abgeordneter Volker Reifenberger und kritisiert dabei vor allem die NEOS und ihren Investor Hans Peter Haselsteiner. „Mit der Spendenobergrenze verhindern wir, dass Großspender wie Haselsteiner sich arbeitnehmerfeindliche Politik erkaufen können, da ist die Transparenz gar nicht das richtige Mittel“, so Reifenberger.

Volker Reifenberger (FPÖ) (Bild: Klemens Groh)
Volker Reifenberger (FPÖ)

Zu den Vorwürfen, dass der Rechnungshof zu wenig Kompetenzen für die Kontrolle der Parteien habe, meint der Freiheitliche: „Der Rechnungshof ist ein Hilfsorgan des Parlaments. Er kontrolliert die Exekutive, nicht die Legislative. Für die Parteispenden gibt es unabhängige, nicht von den Parteien ausgewählte Wirtschaftsprüfer.“ Die Offenlegung von Kleinspenden will die FPÖ jedenfalls nicht, da viele FPÖ-Spender mit „gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Repressalien“ zu rechnen hätten.

(Bild: Klemens Groh)

Sämtliche regulären Ausgaben unseres Talk-Formats „Brennpunkt“ - immer mittwochs ab 19 Uhr hier auf krone.at - mit Moderatorin und Kolumnistin Katia Wagner zum Nachsehen sowie Highlight-Videos finden Sie unter krone.at/brennpunkt.

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