Der Termin für die Nationalratswahl am 29. September ist Mittwochfrüh von der Regierung beschlossen worden. Im Ministerrat wurde eine entsprechende Verordnung vom Kabinett der Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein abgesegnet, teilte ein Sprecher mit. Gleich im Anschluss bestätigte der Hauptausschuss des Nationalrats die Verordnung einstimmig.
Die Verordnung legt den sogenannten Stichtag der Wahl mit 9. Juli fest. Zwischen Stichtag und Wahltag müssen mindestens 82 Tage liegen, damit wird am letzten Sonntag im September gewählt. Nach den nun erfolgten Beschlüssen muss die Wahl bis spätestens 8. Juli im Amtsblatt der Wiener Zeitung ausgeschrieben werden.
Unterschriften-Sammeln ab 9. Juli möglich
Mit dem Stichtag am 9. Juli beginnen dann die formalen Vorbereitungen für die Nationalratswahl. Ab diesem Tag werden auch auf den Gemeindeämtern bzw. Magistratischen Bezirksämtern Unterstützungserklärungen für Parteien beurkundet, die bei der Nationalratswahl antreten wollen - und nicht die Unterstützung von mindestens drei Abgeordneten haben.
Kleinparteien, die nicht drei Abgeordnete unterzeichnen lassen können, müssen für ein österreichweites Antreten in den Sommerferien 2600 Wahlberechtigte zur Unterschrift bewegen. Das betrifft heuer auch die Grünen, die 2017 aus dem Nationalrat geflogen sind.
Zwischen 100 und 500 stimmen nötig
Sie alle müssen genügend Wahlberechtigte dazu bewegen, persönlich auf das Gemeindeamt bzw. zum Magistrat zu gehen, dort eine (mitgebrachte) Unterstützungserklärung zu unterschreiben, von der Behörde bestätigen zu lassen und ihnen diese dann zeitgerecht zukommen zu lassen. Die Behörde muss bestätigen, dass der Wahlberechtigte am Stichtag im Wählerverzeichnis stand. Deshalb können Unterschriften erst ab dem 9. Juli bestätigt werden.
Für eine österreichweite Kandidatur muss bis 2. August (17.00 Uhr) in jedem Bundesland ein ausreichend unterstützter Landeswahlvorschlag eingereicht werden. Dafür sind je nach Größe des Bundeslandes zwischen 100 (Burgenland, Vorarlberg) und 500 (Wien, Niederösterreich) Unterschriften Wahlberechtigter nötig.
Wer auch an der Verteilung der Bundesmandate teilnehmen möchte, muss bis spätestens 28. August einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht immer der Spitzenkandidat einer Partei.
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