Termin steht fest

Ministerrat fixiert Neuwahlen für 29. September

Österreich
03.07.2019 08:51

Der Termin für die Nationalratswahl am 29. September ist Mittwochfrüh von der Regierung beschlossen worden. Im Ministerrat wurde eine entsprechende Verordnung vom Kabinett der Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein abgesegnet, teilte ein Sprecher mit. Gleich im Anschluss bestätigte der Hauptausschuss des Nationalrats die Verordnung einstimmig.

Die Verordnung legt den sogenannten Stichtag der Wahl mit 9. Juli fest. Zwischen Stichtag und Wahltag müssen mindestens 82 Tage liegen, damit wird am letzten Sonntag im September gewählt. Nach den nun erfolgten Beschlüssen muss die Wahl bis spätestens 8. Juli im Amtsblatt der Wiener Zeitung ausgeschrieben werden.

(Bild: APA/Hans Punz)

Unterschriften-Sammeln ab 9. Juli möglich
Mit dem Stichtag am 9. Juli beginnen dann die formalen Vorbereitungen für die Nationalratswahl. Ab diesem Tag werden auch auf den Gemeindeämtern bzw. Magistratischen Bezirksämtern Unterstützungserklärungen für Parteien beurkundet, die bei der Nationalratswahl antreten wollen - und nicht die Unterstützung von mindestens drei Abgeordneten haben.

Kleinparteien, die nicht drei Abgeordnete unterzeichnen lassen können, müssen für ein österreichweites Antreten in den Sommerferien 2600 Wahlberechtigte zur Unterschrift bewegen. Das betrifft heuer auch die Grünen, die 2017 aus dem Nationalrat geflogen sind.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Zwischen 100 und 500 stimmen nötig
Sie alle müssen genügend Wahlberechtigte dazu bewegen, persönlich auf das Gemeindeamt bzw. zum Magistrat zu gehen, dort eine (mitgebrachte) Unterstützungserklärung zu unterschreiben, von der Behörde bestätigen zu lassen und ihnen diese dann zeitgerecht zukommen zu lassen. Die Behörde muss bestätigen, dass der Wahlberechtigte am Stichtag im Wählerverzeichnis stand. Deshalb können Unterschriften erst ab dem 9. Juli bestätigt werden.

Für eine österreichweite Kandidatur muss bis 2. August (17.00 Uhr) in jedem Bundesland ein ausreichend unterstützter Landeswahlvorschlag eingereicht werden. Dafür sind je nach Größe des Bundeslandes zwischen 100 (Burgenland, Vorarlberg) und 500 (Wien, Niederösterreich) Unterschriften Wahlberechtigter nötig.

Wer auch an der Verteilung der Bundesmandate teilnehmen möchte, muss bis spätestens 28. August einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht immer der Spitzenkandidat einer Partei.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt