Einheitliche Tarife

Nationalrat beschloss umstrittenes „Lex Uber“

Web
04.07.2019 08:26

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teilen von JETZT hat der Nationalrat am Mittwoch die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe („Lex Uber“) beschlossen. Ab September 2020 gibt es nur noch ein einheitliches „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“. Eckpunkte der Reform sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle.

Derzeit bestehen deutliche Unterschiede: Im Taxigewerbe gibt es fixe Preise mit Fahrpreisanzeiger (Taxameter), bei Mietwagen kann der Preis derzeit noch frei vereinbart werden. Mietwagenfirmen können damit deutlich niedrigere Preise anbieten als Taxis. Der US-Fahrdienstanbieter Uber arbeitet in Österreich mit Mietwagenfirmen zusammen und schließt nun einen Komplettrückzug aus Österreich im kommenden Jahr nicht aus.

Ein Wiener Taxler im Zuge einer Demonstration gegen Uber am 16. Mai 2019 (Bild: APA/Lukas Huter)
Ein Wiener Taxler im Zuge einer Demonstration gegen Uber am 16. Mai 2019

Fahrdienste setzten sich mit Online-Petition vergeblich zur Wehr
Der Fahrdienstvermittler hatte sich bis zuletzt mit einer Online-Petition gegen das Gesetz zur Wehr gesetzt und „freie Wahl für moderne Mobilität in Österreich“ gefordert. Mit dem neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz könnten digitale Vermittlungsplattformen in Österreich nicht mehr bestehen, kritisieren die Initiatoren der Petition, darunter neben Uber etwa auch das Vorarlberger Start-up Holmi. Gleichzeitig würden Hunderte lokale Mietwagenunternehmen und deren Fahrer „aus dem österreichischen Markt gedrängt“, hieß es.

Symbolbild (Bild: AFP)
Symbolbild

Experte hält „Lex Uber“ für verfassungswidrig
Der Wiener Universitätsprofessor Gerhard Strejcek hält die geplante Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe daher auch für verfassungswidrig. „Wenn der Gesetzgeber eine bestehende Erwerbstätigkeit in der Substanz zerstört, wird das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzt. Die Chancen für einen erfolgreichen Antrag beim VfGH, die Novelle für verfassungswidrig zu erklären, stehen nicht schlecht“, erklärte der Staats- und Verfassungsrechtsexperte.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt