Ausschuss ohne Ibiza

Rot enttäuscht von Grün – VfGH als letzte Hoffnung

Politik
22.01.2020 12:07

Der Nationalrat hat am Mittwoch den Weg zum Untersuchungsausschuss in der Casinos-Affäre freigemacht. Allerdings wird das Gremium nicht vollständig mit jenem Antrag eingesetzt, den SPÖ und NEOS eingebracht haben, sondern mit einem von ÖVP und Grünen abgespeckten. Das sorgt für gehörigen Wirbel. Das Weglassen der Ibiza-Affäre wird von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne mit dem Verweis auf eine zu breite und ungenaue Formulierung des Antrages begründet. Das lässt SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner ganz und gar nicht gelten. Die Parteichefin Mittwochfrüh: „Die gemeinsame Klammer ist eben das Ibiza-Video.“

„Hier stehen der Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Untreue im Raum. Es gilt die politische Verantwortung dieses größten politischen Skandals zu klären. Wann wenn nicht jetzt?“, fragte Rendi-Wagner im Ö1-„Morgenjournal“. SPÖ und NEOS beschreiten nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof. Dieser wird in den nächsten zwei bis drei Monaten entscheiden, ob der ursprüngliche Minderheitenantrag rechtmäßig war. Ist das der Fall, werden die herausgestrichenen Passagen - neben der Ibiza-Affäre wurden auch Formulierungen rund um die BVT-Affäre abgeändert - umgehend in die Ausschussarbeit integriert.

(Bild: Der Spiegel, SZ)

Rendi-Wagner: „Da hätte ich mir von den Grünen mehr erwartet“
Rendi-Wagner erwartet sich für die Zukunft auch einen respektvolleren Umgang mit dem Parlament. „Da hätte ich mir von den Grünen mehr erwartet“, konnte sich die Oppositionspolitikern einen Seitenhieb auf den Neo-Regierungspartner von Bundeskanzler Sebastian Kurz nicht verkneifen.

Rendi-Wagners Parteikollege, SPÖ-Fraktionschef Kai Jan Krainer, sprach am Mittwoch von einem „schwarzen Tag des Parlamentarismus“. Er zeigte sich aber zuversichtlich, vor dem VfGH Recht zu bekommen. In dem Antrag stecke viel Expertise. Dass das Gutachten der ÖVP nicht von einem Verfassungsrechtler gekommen ist, sieht NEOS-Fraktionsleiterin Stephanie Krisper als Beleg dafür, dass es keine einschlägigen Experten gäbe, die die Position der Koalitionsparteien teilten.

Stephanie Krisper (NEOS) (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Stephanie Krisper (NEOS)

Themengebiete ausgespart, die für ÖVP „lästig sind“
Grundsätzlich hielten die Oppositionsvertreter fest, dass just jene Untersuchungsgebiete ausgespart werden, die für die ÖVP lästig seien. „Irritiert“ war Krainer darüber, dass die Grünen hier mitmachten. Denn die Volkspartei sei ja schon immer Gegnerin des Minderheitenrechts auf Einsetzung eines U-Ausschusses gewesen.

Jan Krainer (SPÖ) (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Jan Krainer (SPÖ)

Auch FPÖ ist empört
Auch die FPÖ zeigte sich über das Vorgehen der Koalition verwundert. Die Freiheitlichen treten explizit dafür ein, dass auch die sie betreffende Ibiza-Affäre untersucht wird. Alleine der Wunsch, Punkte wie diesen aus der Untersuchung auszuschließen, werfe „ein merkwürdiges Licht auf die Regierungsparteien und insbesondere auf die sonst so an parlamentarischer Aufklärung interessierten Grünen“, erklärte Nationalratsabgeordneter Philipp Schrangl.

Kogler will keinen „Wald-und-Wiesen-Ausschuss“
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) wehrte sich gegen die Angriffe der Opposition und stellte in Abrede, dass die Formulierung des Untersuchungsgegenstandes eine Bedingung bei den Koalitionsverhandlungen gewesen sei. „Das hat keine Rolle gespielt“, betonte Kogler und warnte gleichzeitig davor, „einen Wald-und-Wiesen- oder Kraut-und-Rüben-Ausschuss“ zu konstruieren. Der Grünen-Bundessprecher bewertete es aber als positiv, dass sich nun der VfGH damit befassen wird.

Verfassungsexperten sehen gute Chancen für Beschwerde
Dass die Opposition mit ihrer Beschwerde Recht bekommt, halten Verfassungsexperten für durchaus realistisch. Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und sein Kollege Heinz Mayer bezeichneten den Vorgang als „absurd“. „Da beschließt das Parlament vor fünf Jahren, dass U-Ausschüsse auch von der Minderheit einberufen werden können, und jetzt soll der VfGH sagen, was die Abgeordneten damals wirklich wollten“, so Öhlinger, der von einer raschen Entscheidung ausgeht.

Die Verfassungsrichter (Bild: APA/Hans Punz)
Die Verfassungsrichter

Die notwendige Bestimmtheit und die Zusammenhänge auch der gestrichenen Themen miteinander sehen die beiden Experten auf jeden Fall gegeben. Schließlich gehe es um die Frage, ob man sich Gesetzesbeschlüsse oder Posten kaufen kann oder nicht.

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