Nun VfGH am Zug

Eingeschränkter U-Ausschuss offiziell konstituiert

Politik
23.01.2020 07:08

Nach Ende des Nationalratsplenums hat sich in der Nacht auf Donnerstag der von SPÖ und NEOS verlangte Ibiza- und Casinos-U-Ausschuss offiziell konstituiert - er kommt allerdings gemäß dem Willen von ÖVP und Grünen stark eingeschränkt und vor allem um das Thema Ibiza-Ermittlungen erleichtert. Rote und Pinke wenden sich deshalb nun an den Verfassungsgerichtshof. Zuvor war heftig zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen debattiert worden.

Nach dem Willen der Regierungsparteien sollen Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse ab Ende 2017, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht weggelassen werden. Den Komplex rund um Casinos, Glücksspiel und ÖBIB/ÖBAG halten ÖVP und Grüne aber für okay, weil hier ein klarer Zusammenhang bestehe.

Verfassungsgerichtshof am Zug
Wie in Verfassung und Verfahrensordnung vorgesehen, wenden sich SPÖ und NEOS nun an den Verfassungsgerichtshof. Dieser wird in den nächsten zwei bis drei Monaten entscheiden, ob der ursprüngliche Minderheitenantrag rechtmäßig war. Ist das der Fall, werden die herausgestrichenen Passagen umgehend in die Ausschussarbeit integriert.

Video: U-Ausschuss von Regierung beschnitten

SPÖ und NEOS kritisieren Grüne
In der Debatte ging es hart zur Sache, vor allem der kleine Koalitionspartner wurde kritisiert. „Die Grünen machen die Mauer, ich pack es nicht“, höhnte etwa Christoph Matznetter (SPÖ) darüber, dass diese sich seiner Ansicht nach von der ÖVP instrumentalisieren ließen. „Sehr enttäuscht“ von den Grünen zeigte sich auch Helmut Brandstätter von den NEOS.

Grüne genervt von SPÖ-„Show“
Die Grünen wiederum zeigten sich von der „Show“ der SPÖ genervt: Bereits im Dezember habe man auf die Unzulässigkeit des „Kraut-und-Rüben“-Verlangens der Opposition hingewiesen, so Mandatar Michel Reimon. Und Wolfgang Gerstl, der im U-Ausschuss als ÖVP-Fraktionsführer fungieren wird, erinnerte daran, dass nun ohnehin eine höchstgerichtliche Entscheidung über Verfassungskonformität folgen werde.

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