Nach VfGH-Urteil

Anschober: „Wo Zeitdruck ist, passieren Fehler“

Politik
22.07.2020 11:52

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat sich am Mittwoch zu jenem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs geäußert, demgemäß einige der Covid-19-Verordnungen nicht verfassungskonform sind. Anschober betonte, die Prüfung durch den VfGH sei „selbstverständlich richtig und legitim“. Viele Maßnahmen seien unter großem Zeitdruck verankert worden: „Und da, wo viel Zeitdruck ist, passieren Fehler“, so der Minister. 

Man habe „die richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt gesetzt“, betonte Anschober vor Journalisten. Vieles sei auch nicht mehr in Wirksamkeit, dennoch sei die Bewertung, Kritik und Bestätigung durch den VfGH wichtig für die Zukunft: „Wir können ja nicht ausschließen, dass wir noch einmal in so eine Situation kommen.“ 

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)

„Wir werden das in Zukunft berücksichtigen“
Positiv sei jedenfalls, dass das Höchstgericht das Covid-19-Maßnahmengesetz in seinen Grundzügen bestätigt habe, so der Gesundheitsminister. Auch dass die spezifische Regelung für Entschädigungen von Betrieben als „grundsätzlich legitim“ eingestuft wurde, sei ein wichtiger Bereich.

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Ich will nichts entschuldigen. Es sind dort, wo viel Zeitdruck war, Fehler gemacht worden. Da hat uns der VfGH gezeigt, dass das anders zu interpretieren ist.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)

Die gekippte 400m2-Regelung bei der Öffnung der Geschäfte begründete Anschober damit, dass man „keine Erfahrung gehabt habe, wie sich die Geschäftsöffnung auf die Infektionszahlen auswirken würde“. Man nehme die Entscheidung des VfGH allerdings zur Kenntnis: „Wir werden das in Zukunft berücksichtigen.“

Anschober will bürgerfreundliche Lösungen“
Auch das vom VfGH als teilweise nicht gesetzeskonform eingestufte Betretungsverbot öffentlicher Orte sei laut Anschober „in die richtige Richtung gegangen“: „Aber der VfGH sagt, wir hätten die Orte präzisieren müssen. Wir wissen daher, was wir zu tun haben: präziser formulieren.“ Man werden die aktuellen Entscheidungen in den kommenden Tagen analysieren und „möglichst bürgerfreundliche Lösungen“ finden, auch was eventuelle Strafen angeht.

„Lehren daraus ziehen“
Zurückhaltung kam bezüglich des VfGH-Entscheids vorerst vom türkisen Koalitionspartner. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich am Mittwoch abwartend. Sie habe „höchsten Respekt und Anerkennung“ für die Erkenntnis, müsse es aber erst im Detail prüfen: „Wir werden die Lehren daraus ziehen.“

Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)

Heftige Kritik von der Opposition
Die Opposition reagierte mit heftiger Kritik auf den VfGH-Entscheid. Für die SPÖ hat der VfGH „den schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat“ bestätigt, der stellvertretende SPÖ-Klubchef und Verfassungssprecher Jörg Leichtfried interpretierte die Aufhebungen als „Ergebnis der Inszenierungen und der türkis-grünen Marketing-Maschinerie, die wichtiger war als seriöse Gesetzgebung“.

Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried (Bild: APA/Robert Jäger)
Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried

Für FPÖ-Obmann Norbert Hofer ist das „virologische Quartett“ aus Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und den Ministern Rudolf Anschober (Grüne) und Karl Nehammer (ÖVP) für den „Verordnungspfusch“ verantwortlich. Die VfGH-Entscheidungen zeigen für ihn, dass die zuständigen Minister mit der Lage überfordert seien.

FPÖ-Obmann Norbert Hofer (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
FPÖ-Obmann Norbert Hofer

„Den Menschen Strafen erlassen“
SPÖ, FPÖ und NEOS fordern eine Generalamnestie. Für den stellvertretenden NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak sind die Leidtragenden „dieser türkis-grünen Schlamperei jene Menschen, die hohe Strafen zahlen mussten, ohne jemals etwas falsch gemacht zu haben. Das Mindeste, das die Regierung tun könnte, ist sich bei den Betroffenen entschuldigen und ihnen ihre Strafe erlassen“. 

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