Seiten geschwärzt

Ibiza-Video: FPÖ und SPÖ drohen mit Gang zum VfGH

Politik
23.08.2020 18:22

SPÖ und FPÖ überlegen den Gang zum Verfassungsgerichtshof wegen der massiven Schwärzungen im Ibiza-Video-Transkript. Das kündigten die Fraktionsführer von Rot und Blau im U-Ausschuss, Jan Krainer und Christian Hafenecker, an. 

Sollte das Video bzw. die Abschrift nicht ungeschwärzt dem Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt werden, „wollen wir beim Verfassungsgerichtshof klagen“, kündigte FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker in der Zeitung „Österreich“ an. „Selbstverständlich ist eine Klage beim VfGH für uns ein Thema, schön wäre allerdings, wenn diese von allen fünf Parlamentsparteien mitgetragen würde“, sagte Krainer demnach. Beide Abgeordneten hatten am Wochenende kritisiert, dass von 186 Seiten Abschrift 140 geschwärzt sind.

Jan Krainer ist der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss. (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Jan Krainer ist der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss.
FPÖ-U-Ausschuss-Fraktionsführer Christian Hafenecker (Bild: APA/Roland Schlager)
FPÖ-U-Ausschuss-Fraktionsführer Christian Hafenecker

Strache veröffentlicht Abschriften aus Ibiza-Video
Das Ibiza-Video sorgt jedenfalls wieder einmal für innenpolitischen Wirbel. Nachdem der Anwalt von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Freitag neue, seinen Klienten angeblich „entlastende Passagen“ veröffentlicht hatte, kündigte der Generalsekretär der neuen Strache-Partei (Team HC), Christian Höbart an, gegen die für die Veröffentlichung des Videos verantwortlichen deutschen Journalisten vor Gericht ziehen zu wollen.

„Süddeutsche“ weist Kritik zurück
Die „Süddeutsche Zeitung“ wies Kritik an ihrer Berichterstattung im Zusammenhang mit neu aufgetauchten Aussagen zurück. „Die angeblich neu aufgetauchten Aussagen“ seien „alles andere als neu und auch nicht entlastend“. „Die ,Süddeutsche Zeitung‘ hat auf diese Aussagen in ihrer Berichterstattung von Anfang an konsequent und wiederholt hingewiesen.“

Bei der Veröffentlichung des Videos selbst habe sich die „Süddeutsche Zeitung“ auf Ausschnitte beschränkt, die politisch bedeutsam und von überragendem öffentlichen Interesse sind. „Dieses öffentliche Interesse ist in Deutschland Voraussetzung dafür, dass Video- und Tonaufnahmen, die ohne Wissen der Beteiligten erstellt worden sind, publik gemacht werden dürfen. Das Video in seiner vollen Länge hätte die SZ demnach nicht veröffentlichen dürfen“, heißt es in der Stellungnahme.

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