Und noch einmal abstimmen bitte: Nach der großen Aufregung um die Anhebung von Luxuspensionen war die Erhöhung eben dieser üppigen (halb)staatlichen Sonderpensionen vergangenen Freitag im Nationalrat einstimmig gedeckelt worden. Doch wegen eines Formalfehlers konnte Bundespräsident Alexander Van der Bellen das Gesetz nicht unterschreiben und das ganze parlamentarische Abstimmungsprozedere muss jetzt wiederholt werden.
Der Nationalrat hat wieder ein Problem, diesmal geht es nicht ums Budget sondern um die Pensionen, konkret um die besonders hoch dotierten Sonderpensionen. Diese sollen nur eingeschränkt erhöht werden. Den entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat vergangenen Freitag gefällt. Nur gab es beim Prozedere einen Formalfehler, weshalb Bundespräsident Alexander Van der Bellen nach Informationen der APA das Gesetz nicht unterzeichnen konnte. Das heißt, das Ganze wird wiederholt.
Was war passiert? Bei der sogenannten Inkrafttretensbestimmung war vergessen worden anzugeben, dass es sich um eine Verfassungsmaterie handelt. Damit war es nicht explizit ausgewiesen und ein formaler Mangel entstanden, der nun behoben werden muss, wie es aus dem Parlament Mittwochabend hieß. Aufgefallen sei der Lapsus bei einer gemeinsamen Betrachtung von Parlament und Präsidentschaftskanzlei. Rein formal war das entsprechende Sozialrechtsänderungsgesetz noch gar nicht zur Beurkundung in der Hofburg gelandet, da ja der Beschluss des Bundesrats aussteht. Die Berater des Staatsoberhaupts haben das Gesetz aber schon vorab nach der Nationalratssitzung studiert.
Bundesrat wird Gesetzesantrag zurück in Nationalrat schicken
Geplant ist dem Vernehmen nach nun eine Sondersitzung des Nationalrats kurz vor Weihnachten, vermutlich Anfang kommender Woche. Danach müsste auch noch der Bundesrat zustimmen. Angesichts der neuen Entwicklung wird er das in der Sitzung am Donnerstag nämlich nicht tun, sondern den Gesetzesantrag vermutlich zurück in den Nationalrat schicken.
Dabei handelt es sich um eine einstimmig beschlossene Materie, die von allen Fraktionen ausdrücklich unterstützt wurde. Die Luxus-oder Zusatzpensionen aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen und über 2333 Euro liegen, sollen kommendes Jahr mit maximal 35 Euro angehoben werden, ist das Ziel der Initiative.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.