Nur FPÖ & NEOS dagegen

Verordnung abgesegnet: Was im neuen Lockdown gilt

Politik
22.12.2020 14:40

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag für die Verordnung zum dritten „harten“ Lockdown gestimmt. Damit sind die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr und die starke Reduktion der Kontakte ab 26. Dezember fixiert. Während FPÖ und NEOS die Verordnung ablehnten, stimmte die SPÖ in dem Fall mit der Regierung.

Nach einer nur kurzen Phase der Lockerungen werden die Anti-Corona-Maßnahmen nun wieder deutlich verschärft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten dann wieder rund um die Uhr (siehe auch Punkte-Auflistung am Storyende), Treffen dürfen nur mit einer haushaltsfremden Person stattfinden. Der Handel sperrt bis auf Grundversorger zu, Beherbergungs-, Freizeit- und Kulturbetriebe bleiben zu.

„Freitesten“ braucht eigenen Beschluss
Die Verordnung gilt vorerst nur bis 4. Jänner, der Lockdown wird aber verlängert werden - und zwar bis 24. Jänner, wie die Regierung bereits in der Vorwoche angekündigt hatte. Allerdings plant Türkis-Grün ein freiwilliges „Freitesten“ ab Mitte Jänner: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratis-Coronatests teilnimmt und dann ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown bereits am 18. Jänner beenden - eine Woche früher als die Testverweigerer.

Österreich riegelt wieder ab - der Handel muss erneut schließen. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Österreich riegelt wieder ab - der Handel muss erneut schließen.

Für das Freitesten wird noch ein eigener Nationalratsbeschluss fällig, dafür ist für Jahresanfang eine Sondersitzung des Nationalrats angepeilt. Für negativ Getestete sollen dann ab 18. Jänner tagsüber keine Ausgangsbeschränkungen mehr gelten, auch dürfen sie die dann wieder offene Gastronomie nutzen. Auch Einkaufen abseits der Grundversorger wird ab dann für die Getesteten wieder möglich sein. Ebenso geplant ist ab 18. Jänner eine Öffnung von Kultureinrichtungen (unter Einschränkungen).

(Bild: APA/Robert Jäger)

Schulverordnung folgt erst
Noch nicht enthalten in der Verordnung ist der für die Zeit nach den Weihnachtsferien (ab 7. Jänner) geplante Wechsel des kompletten Schulbetriebs in den Distanz-Unterricht nach Hause. Angekündigt ist, dass diese Maßnahmen bis 17. Jänner gelten werden. Für Schüler bis 14 Jahre wird es (wie schon aus dem zweiten Lockdown bekannt) bei Bedarf an den Schulen wieder Betreuung und Lernunterstützung geben. Für den Schul-Lockdown wird (vor Start desselben) eine eigene Verordnung aus dem Bildungsministerium erlassen.

Änderungen gabe es in der Verordnung zur Maskenpflicht in Skigebieten. (Bild: stock.adobe.com, Jürgen Radspieler, Krone KREATIV)
Änderungen gabe es in der Verordnung zur Maskenpflicht in Skigebieten.

Änderung bei Maskenpflicht am Skilift
Die Vorgaben blieben gegenüber allem bislang bekannten weitgehend unverändert. Bei den Regeln für den ab 24. Dezember möglichen Skibetrieb gab es eine kleine Änderung: Die am Lift bzw. im Wartebereich der Seil- oder Zahnradbahnen vorgeschriebene Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt für Kinder nicht, sondern erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Jüngere müssen keine Maske tragen.

Die Verordnung erhielt im Hauptausschuss die Zustimmung der Regierungsparteien ÖVP und Grüne, seitens der Opposition gab die SPÖ ihr Okay. FPÖ und NEOS sagten Nein zur Lockdown-Verordnung.

Die neuen Maßnahmen im Überblick:

  • Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Sie dürfen nur Sortiment-typische Waren verkaufen und von 6 bis 19 Uhr offen halten.
  • Apotheken, Arztpraxen und Dienstleister im Gesundheitsbereich dürfen weiter öffnen. Therapien und Arzttermine sollten auch im Lockdown wahrgenommen werden.
  • Tankstellen, Waschanlagen, Trafiken, Handyshops, der Agrarhandel, Geschäfte, die Tierfutter verkaufen, Kfz- und Fahrradwerkstätten bleiben geöffnet.
  • Bäcker, Fleischer und Direktvermarkter dürfen ihre Produkte weiterhin verkaufen.
  • Keine Einschränkungen gibt es bei den Drogerien sowie bei Geschäften für medizinische Produkte und Heilbehelfe, etwa Optiker.
  • Banken und die Post bleiben offen. Postpartner auch, aber nur wenn das Unternehmen ohnehin offen halten darf. Bargeldbehebungen bleiben möglich.
  • Ausgangsbeschränkungen gelten wieder den ganzen Tag. Erlaubt bleiben die bekannten Ausnahmen. Für Erholung im Freien gibt es keine geografischen oder zeitlichen Einschränkungen.
  • Körpernahe Dienstleistungen werden untersagt. Das betrifft etwa Friseure oder Kosmetiker. Eine Ausnahme gilt für medizinische Dienstleistungen. Nicht körpernahe (z.B. Beratung) bleiben erlaubt.
  • Die Weihnachtsferien enden am 7. Jänner. Dann startet die Schule zunächst für alle im Distanzunterricht. Am 18. Jänner sollen alle Schüler wieder in den Präsenzunterricht wechseln.
  • In Alters- und Pflegeheimen bleibt ein Besuch pro Woche und Bewohner erlaubt. Bewohnern muss einmal pro Woche ein Antigen-Test zur Verfügung gestellt werden bzw. zweimal, wenn sie das Heim z.B. zum Spazieren verlassen haben.
  • Wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz muss eine Maske getragen werden, außer in Einzelbüros.
  • Sportanlagen im Freien sind offen. Es muss ein Meter Abstand gehalten werden. Skilifte und Gondeln müssen zur Hälfte leer bleiben, beim Anstellen und Fahren muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Der Kontakt mit engen Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister) und einzelnen engsten Kontaktpersonen bleibt erlaubt. Treffen zwischen einem Haushalt und einer haushaltsfremden Person sind möglich.
  • Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausnahmen gibt es wie schon bisher für Begräbnisse, Demonstrationen, unaufschiebbare berufliche Treffen und den Spitzensport.
  • Alles, was nicht der notwendigen Grundversorgung dient, schließt. Das gilt zum Beispiel für Möbel- und Modehändler, Baumärkte, Floristen usw. Sie dürfen aber Waren zur Abholung im Freien anbieten.
  • Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen. Das Liefern bzw. Abholen (im Freien) bleibt erlaubt. Im Umkreis von 50 Metern darf nichts konsumiert werden. Die Ausschank von offenen alkoholischen Getränken ist verboten.
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