Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag für die Verordnung zum dritten „harten“ Lockdown gestimmt. Damit sind die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr und die starke Reduktion der Kontakte ab 26. Dezember fixiert. Während FPÖ und NEOS die Verordnung ablehnten, stimmte die SPÖ in dem Fall mit der Regierung.
Nach einer nur kurzen Phase der Lockerungen werden die Anti-Corona-Maßnahmen nun wieder deutlich verschärft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten dann wieder rund um die Uhr (siehe auch Punkte-Auflistung am Storyende), Treffen dürfen nur mit einer haushaltsfremden Person stattfinden. Der Handel sperrt bis auf Grundversorger zu, Beherbergungs-, Freizeit- und Kulturbetriebe bleiben zu.
„Freitesten“ braucht eigenen Beschluss
Die Verordnung gilt vorerst nur bis 4. Jänner, der Lockdown wird aber verlängert werden - und zwar bis 24. Jänner, wie die Regierung bereits in der Vorwoche angekündigt hatte. Allerdings plant Türkis-Grün ein freiwilliges „Freitesten“ ab Mitte Jänner: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratis-Coronatests teilnimmt und dann ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown bereits am 18. Jänner beenden - eine Woche früher als die Testverweigerer.
Für das Freitesten wird noch ein eigener Nationalratsbeschluss fällig, dafür ist für Jahresanfang eine Sondersitzung des Nationalrats angepeilt. Für negativ Getestete sollen dann ab 18. Jänner tagsüber keine Ausgangsbeschränkungen mehr gelten, auch dürfen sie die dann wieder offene Gastronomie nutzen. Auch Einkaufen abseits der Grundversorger wird ab dann für die Getesteten wieder möglich sein. Ebenso geplant ist ab 18. Jänner eine Öffnung von Kultureinrichtungen (unter Einschränkungen).
Schulverordnung folgt erst
Noch nicht enthalten in der Verordnung ist der für die Zeit nach den Weihnachtsferien (ab 7. Jänner) geplante Wechsel des kompletten Schulbetriebs in den Distanz-Unterricht nach Hause. Angekündigt ist, dass diese Maßnahmen bis 17. Jänner gelten werden. Für Schüler bis 14 Jahre wird es (wie schon aus dem zweiten Lockdown bekannt) bei Bedarf an den Schulen wieder Betreuung und Lernunterstützung geben. Für den Schul-Lockdown wird (vor Start desselben) eine eigene Verordnung aus dem Bildungsministerium erlassen.
Änderung bei Maskenpflicht am Skilift
Die Vorgaben blieben gegenüber allem bislang bekannten weitgehend unverändert. Bei den Regeln für den ab 24. Dezember möglichen Skibetrieb gab es eine kleine Änderung: Die am Lift bzw. im Wartebereich der Seil- oder Zahnradbahnen vorgeschriebene Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt für Kinder nicht, sondern erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Jüngere müssen keine Maske tragen.
Die Verordnung erhielt im Hauptausschuss die Zustimmung der Regierungsparteien ÖVP und Grüne, seitens der Opposition gab die SPÖ ihr Okay. FPÖ und NEOS sagten Nein zur Lockdown-Verordnung.
Die neuen Maßnahmen im Überblick:
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