Am Christtag dürfen wir noch zu zehnt den Festtagsbraten genießen, ab dem Stefanitag wird das Leben eingeschränkt (im Video oben die Präsentation der neuen Maßnahmen der Bundesregierung vergangene Woche). Die „Krone“ listet noch einmal die wichtigsten neuen Regeln auf und beantwortet Fragen der Leser.
Um Mitternacht tritt am Samstag die zweite Covid-Notmaßnahmen-Verordnung in Kraft. Sie regelt den Lockdown, der vorerst bis 4. Jänner gilt. Dann muss er vom Parlament verlängert werden - mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gilt das als fix. Geplant ist, dass die Einschränkungen bis 17. Jänner bestehen bleiben.
Ab 18. Jänner soll dann alles aufgemacht werden, von den Schulen über die Gastronomie bis zur Kultur. In der ersten Woche wird der Besuch beim Wirt oder das Shoppen nur mit negativem Covid-Test erlaubt sein. Wie das genau geregelt – und kontrolliert – wird, steht noch nicht fest.
Im dritten Lockdown gelten ab 26. Dezember folgende Regeln:
Fragen & Antworten zum Lockdown:
Ist es erlaubt, am 28.12. von Haus zu Haus zu gehen?
Nein. Beim Schappen (oder Pisnen) ist - im Unterschied zum Sternsingen oder Nikolo - nicht von einem beruflichen Zweck auszugehen, daher ist das Brauchtum am 28.12. nicht zulässig.
Darf ich zu Silvester ein Feuerwerk machen?
Das ist Sache der Gemeinden. In Österreich gilt seit Jahren ein bundesweites Feuerwerksverbot im Ortsgebiet, das die Bürgermeister normalerweise zu Silvester aufheben.
Dürfen mein Mann und ich meine Eltern besuchen?
Nein, das ist nicht gestattet. Im Lockdown gilt die Regel, dass ein Haushalt nur eine haushaltsfremde Person treffen darf. Das gilt auch für enge Verwandte.
Darf ich mit Kindern meine Eltern besuchen?
Ja, wenn für die Kinder Aufsichtspflicht besteht. Da sie nicht alleine bleiben dürfen, sind sie von der Regel, dass ein Haushalt nur einen Haushaltsfremden treffen darf, ausgenommen.
Darf ich am 31.12. um Mitternacht spazieren?
Ja. Körperliche Erholung im Freien ist im Lockdown unabhängig von der Tageszeit erlaubt. Aber: nur alleine, mit dem Haushalt oder einer einzelnen engen Bezugsperson.
Darf ich bei der besten Freundin Silvester feiern?
Ja. Aber nur wenn dort sonst niemand anderer feiert außer dem Haushalt der Freundin. Für Silvester gelten dieselben Regeln wie sonst auch im Lockdown.
Kronen Zeitung
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