Ab 15. Jänner startet die zweite Runde der Massentests, die auch die von der Opposition kritisierte Möglichkeit des „Freitestens“ inkludiert. Hintergrund ist der Plan der Regierung, dass der derzeit geltende Lockdown mit den harten Maßnahmen am 24. Jänner auslaufen soll - aber bereits am 18. Jänner für alle, die sich „freitesten“.
Die beim Massentest getesteten Personen können mit einem negativen Ergebnis schon am 18. Jänner wieder Handel, Gastronomie und Hotels betreten, sofern diese ebenfalls da wieder aufsperren - ansonsten heißt es bis zum 24. Jänner warten. Von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen sind auch Menschen, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben.
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Gesetzliche Basis vorgelegt
Mit den Gratis-Massentests soll laut Regierung die Infektionssituation reduziert werden. Die konkreten Regeln zu den Tests will Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in der ersten Jänner-Woche vorstellen. Die gesetzliche Basis für das „Freitesten“ wurden vonseiten der Regierung am letzten Tag des Jahres 2020 vorgelegt. Das Gesetz ist bis 3. Jänner in Begutachtung und soll vor Beginn der geplanten möglichen Öffnungen ab 18. Jänner in Kraft treten.
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