8,1 Millionen € nahmen Land Oberösterreich (davon 60 Prozent) und Gemeinden (40 Prozent) aus der Glücksspielabgabe ein. 2020 werden es aufgrund der Pandemie-Maßnahmen um einige weniger sein – ebenso die Umsätze der Aufsteller. Daher will das Land künftig die Einzelaufstellung von Spielautomaten auch außerhalb der Gastronomie in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten aller Gewerbebetrieben (Verkaufslokale, Hotels, Kinos, Werkstätten etc.) ermöglichen. Im Begutachtungsverfahren gab es teils massive Kritik daran, vor allem von der Landespolizeidirektion und dem Finanzministerium.
Die Novelle gewährleistet den Spielerschutz unverändert. Die strengen Zugangsbestimmungen bleiben aufrecht.
Landesrat Wolfgang Klinger, FPÖ
SPÖ und Grüne dagegen
Politisch sind SPÖ und Grüne dagegen. „Jeder weiß, dass einarmige Banditen das höchste Suchtpotenzial von allen Varianten des Glücksspiels haben“, warnt SPÖ-Klubobmann Michael Lindner vor dieser Ausweitung. „Mit dieser Gesetzesänderung wird das Zocken deutlich erleichtert“, mahnt der grüne Klubchef Gottfried Hirz. Der zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) hält dagegen: „Wir nehmen den Spielerschutz sehr ernst und werden auch weiter dafür Sorge tragen, dass Kindern und Jugendlichen das ,Zocken’ nicht ermöglicht wird.“
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