VfGH sprach Machtwort:

Kanzleramt liefert E-Mails, aber Handy bleibt tabu

Politik
12.05.2021 14:56

Lange wurde darum gestritten, nun hat der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort gesprochen: Das Kanzleramt muss dem Ibiza-U-Ausschuss den Großteil der von diesem geforderten Akten liefern. Das betrifft etwa die E-Mail-Postfächer von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), nicht jedoch ein - ebenso von der Opposition begehrtes - Kurz-Handy. Das Kanzleramt reagierte umgehend und teilte mit, die Akten noch am Mittwoch zu liefern.

SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da das Kanzleramt relevante Akten nicht an den U-Ausschuss geliefert hatte. Zwei von drei Anträgen waren nun erfolgreich: Geliefert werden müssen noch fehlende Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria sowie die vollständigen Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Kanzleramt sowie mancher Bediensteter.

Das Bundeskanzleramt (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Das Bundeskanzleramt

Diesmal ohne Exekution
Als unzulässig zurückgewiesen hat der VfGH den Antrag betreffend Nachrichten auf einem Mobiltelefon des Bundeskanzlers, weil die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung „nicht hinreichend bestimmt“ war. Anders als in der Vorwoche bei den Akten aus dem Finanzministerium geht es diesmal nicht um die Exekution einer Entscheidung, merkte der VfGH ausdrücklich an.

(Bild: APA/ROBERT JAEGER)

VfGH: Kurz entsprach Behauptungs-, aber nicht Begründungspflicht
Zur Begründung heißt es vom VfGH, Kurz habe zwar Dokumente übermittelt, „es aber verabsäumt, hinsichtlich der nicht vorgelegten Akten und Unterlagen eine Begründung zu liefern, aus der hervorginge, um welche Art von Akten es sich handelte, und anhand der sich die Feststellung der Nichtzugehörigkeit zum Untersuchungsgegenstand nachvollziehen ließe“. Damit habe er lediglich seiner Behauptungs-, nicht aber auch seiner diesbezüglichen Begründungspflicht gegenüber dem U-Ausschuss entsprochen.

„Die Akten werden noch heute übermittelt“
„Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt“, sicherte das Bundeskanzleramt Mittwochmittag gegenüber der APA zu.

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