Sondersitzung

SPÖ stellt Kurz 50 Fragen in „Dringlicher Anfrage“

Politik
17.05.2021 08:49

Bei der Sondersitzung des Nationalrats stehen am Montag für die ÖVP heikle Themen auf der Agenda. Im Fokus stehen Kanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel. Die SPÖ warf dem Staatschef in der Begründung der „Dringlichen Anfrage“ vor, die Politik zu einem persönlichen und moralischen Tiefpunkt geführt zu haben. Sie stellte Kurz ein Konvolut aus 50 Fragen, für deren Beantwortung er rund drei Stunden Vorbereitungszeit hat. 

Die „Dringliche“ wurde vom SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss Kai Jan Krainer erstgezeichnet. Die Sozialdemokraten werfen der Regierungspartei vor, ein zunehmendes Problem mit Justiz und Rechtsstaat zu haben: Sie führen dabei die Vorwürfe der WKStA gegen Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss betreffend ÖBAG-Bestellung an sowie die Ermittlungen der Behörde gegen Blümel in Sachen Novomatic, die „Schredder-Affäre“ und die Causa Pilnacek.

SPÖ will Misstrauensantrag vorerst nicht unterstützen
Für die ÖVP gebe es keine rechtlichen oder moralischen Grenzen - wer sich Kurz und seiner Mannschaft in den Weg stelle, werde unter Druck gesetzt, diskreditiert oder sogar bedroht, kritisierte die SPÖ. Dennoch wolle man derzeit einen Misstrauensantrag gegen den Kanzler noch nicht unterstützen. Die FPÖ hatte am Wochenende mit dementsprechenden Plänen aufhorchen lassen. 

50 Fragen an Kurz in „Dringlicher Anfrage“
Eine Ministeranklage der Opposition gegen Blümel wegen seiner verspäteten Lieferung von Akten an den U-Ausschuss, die im Nationalrat eingebracht wird, wird vorerst nur im zuständigen Ausschuss bearbeitet und hat auch später so gut wie keine Chance auf Zustimmung. Die Debatte zur „Dringlichen“ an den Kanzler findet ab 13 Uhr statt. Die Pause dient dazu, dass sich das zur Antwort aufgeforderte Regierungsmitglied vorbereiten kann. Ob das ausreichen wird, ist fraglich: Die SPÖ hat insgesamt exakt 50 Fragen an Kurz formuliert.

Entscheidung der WKStA wohl erst im Herbst
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen den Staatschef, weil er im Ibiza-U-Ausschuss eine falsche Aussage gemacht haben soll. Die ÖVP reagierte jüngst mit einem vom ÖVP-Anwalt beauftragten Gutachten. Darin wird die Verurteilung des Kanzlers angezweifelt, da unklar sei, ob dieser „vorsätzlich falsch ausgesagt hat“. Andere Experten sehen eine Anklage als „sehr wahrscheinlich“ an. Fix scheint derzeit nur eines: Die Angelegenheit wird sich in die Länge ziehen, da mit einer Entscheidung der WKStA erst im Herbst zu rechnen sei.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)

Der Kanzler ortete im „Krone“-Interview ein „Spiel“ der Opposition „mit einem Ziel: mich aus dem Amt zu befördern“. Er ortet „Wortklaubereien“ und betonte: „Ich habe aber erstens im U-Ausschuss nicht die Unwahrheit gesagt und zweitens schon gar nicht vorsätzlich.“ 

Die Sondersitzung wurde eigentlich wegen Finanzminister Blümel einberufen, nachdem dieser Unterlagen an den U-Ausschuss erst nach einem Exkutionsantrag geliefert hatte. Anders wie Kurz startete der enge Vertraute des Kanzlers nach dem Fiasko eine Charmeoffensive und entschuldigte sich dafür, dass der Eindruck entstanden sei, er habe „mangelnder Respekt vor Verfassung und Institutionen“. Diese Änderung in der Taktik könnten die schlechten Umfragewerte stehen, mit denen sich der Minister konfrontiert sieht.

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