Nachdem die Koalition ihre Pläne für den angekündigten Pflege-500er im Detail vorgelegt hat, wurde kritisiert, dass beispielsweise Reinigungskräfte in Spitälern beim Bonus vergessen wurden - die „Krone“ berichtete. Am Mittwoch folgten Proteste der Gewerkschaft und der SPÖ. Jetzt wird nachgeschärft, sagt ÖVP-Klubchef August Wöginger. Beschlossen wird der Bonus am Donnerstag.
Geld statt Applaus: Um Ärzten und Pflegern für die extreme Belastung unter hohem Infektionsrisiko in der Corona-Krise zu danken, einigte sich Türkis-Grün vor einigen Wochen darauf, ihnen im Schnitt 500 Euro auszuzahlen.
Viele waren von Bonuszahlung ausgeschlossen
Allein: Von diesem Bonus waren manche ausgeschlossen, wie etwa ÖGB-Boss Wolfgang Katzian jüngst in der „Krone“ bemängelte. So sollten nach einem ersten Antrag der Koalition beispielsweise Reinigungskräfte in Spitälern leer ausgehen. Darauf hat Türkis-Grün nun reagiert, wie ÖVP-Klubchef Wöginger zur „Krone“ sagt: Vor dem Beschluss im Nationalrat wird der Bonus via Abänderungsantrag ausgeweitet.
Das ist ein Zeichen der Anerkennung für alle im Bereich der Spitäler, Reha-Einrichtungen, Heime und mobilen Dienste.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger
„Damit alle verrichteten Dienstleistungen im unmittelbaren Umfeld der Patienten umfasst sind“, so Wöginger. Sprich: Damit sollen neben den genannten Reinigungskräften auch Techniker in Spitälern, alle Mitarbeiter von Rehabilitations-Einrichtungen sowie jene in der mobilen Pflege die zusätzliche Zahlung bekommen.
Kosten von 100 Millionen Euro
Wie hoch der Bonus letztlich genau ausfällt, sollen nach dem Beschluss am Mittwoch Länder und Einrichtungen selbst festlegen. So können etwa Mitarbeiter in Intensivstationen mehr als die durchschnittlichen 500 Euro erhalten. Ausgezahlt soll der Bonus in den kommenden Monaten werden, heißt es. Die Kosten der Aktion belaufen sich nach der Anpassung auf etwas mehr als 100 Millionen Euro.
Nationalrat: Härtefonds auf drei Milliarden Euro aufgestockt
Unterdessen beschloss der Nationalrat am Mittwochabend einstimmig eine Aufdotierung des Härtefonds zur Minderung der Corona-Folgen. Das Plus beträgt eine Milliarde, womit eine Gesamtsumme von drei Milliarden erreicht ist. Mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz wird klar gestellt, dass Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze ab der Veranlagung 2020 von der Steuerfreiheit ausgenommen sind.
Das betrifft die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss, nicht aber den Fixkostenzuschuss. Ab der Veranlagung 2021 werden Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze darstellen, von der Steuerfreiheit ausgenommen. Schutzmasken bleiben bis Jahresende von der Umsatzsteuer befreit, steuerfrei im selben Zeitraum ist auch Ethanol (wegen der Produktion von Desinfektionsmitteln).
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