"Ich habe darauf Bedacht genommen, dass das Gesetz praktikabel ist, dass es umsetzbar ist, dass es der Verfassung entspricht und die Menschlichkeit entsprechend berücksichtigt wird", so ÖVP-Chef Martinz. In der Steiermark wurde sogar das passive Betteln verboten, das kommt für Martinz nicht infrage: "Das sind Menschenrechte, die ich nicht angreife."
SPÖ spricht von "Schildbürgerstreich"
Als Strafe sind in dem Gesetzesentwurf 700 Euro oder 14 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen. Sammlungen von wohltätigen Vereinen seien von dem Gesetz "natürlich ausgenommen". SPÖ-Vorsitzender Peter Kaiser bezeichnete das Bettelverbot als "Schildbürgerstreich". Die vorgesehenen Strafen seien unverhältnismäßig, und aggressives Betteln sei - seiner Meinung nach - ohnehin bereits verboten.
Mehr Kompetenzen für Ordnungshüter
In dem von Martinz ausgearbeiteten Gesetzesentwurf sind auch Kompetenzen für ein "Ordnungsamt" vorgesehen. Die Stadt Klagenfurt hat ein solches bereits beschlossen, ein Pilotversuch wurde im Dezember gestartet. Bisher können die privaten Ordnungshüter nur Ermahnungen aussprechen. Künftig dürfen sie laut Martinz nicht nur Strafmandate ausstellen und das Bettelverbot überwachen, sondern auch Gegenstände beschlagnahmen.
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