Die eigentlich schon für vorige Woche angekündigte 3G-Regel am Arbeitsplatz verzögert sich. Grund für die Verzögerung ist demnach anders als vom Gesundheitsministerium bisher angegeben, dass die gesetzliche Grundlage dafür noch fehlt. Im Nationalrat beschlossen wurde sie bereits vorigen Mittwoch, der Bundesrat stimmt frühestens am 21. Oktober zu.
Laut dem an den Gesprächen beteiligten AK-Juristen Philipp Brokes hat das Gesundheitsministerium zu spät bemerkt, dass das aktuell geltende Gesetz die 3G-Regel nicht flächendeckend erlaubt, sondern nur, wenn ein „erhebliches Infektionsrisiko“ droht. Eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung wurde erst vorigen Mittwoch im Nationalrat beschlossen und muss noch vom Bundesrat bestätigt werden, wo die Opposition derzeit noch die Mehrheit hat. Sollte sie das Covid-Maßnahmengesetz dort blockieren, könnte 3G am Arbeitsplatz erst Mitte Dezember eingeführt werden.
3G-Nachweis, Maskenpflicht bei direktem Kundenkontakt
Ein Anfang Oktober bekannt gewordener Verordnungsentwurf hatte 3G - also geimpft, genesen oder getestet - für alle Arbeitnehmer vorgesehen, die Kontakt mit Kunden oder Kollegen haben. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben. Bei direktem Kundenkontakt gelte - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde.
Eingeführt wurde die 3G-Regel allerdings bis dato nicht. Das Gesundheitsministerium meinte zuletzt, bei dem medial bekannt gewordenen Papier habe es sich lediglich um eine Arbeitsunterlage gehandelt. In der „ZiB2“ dementierte das Ministerium zwar, die fehlende Gesetzesgrundlage übersehen zu haben. Gleichzeitig wurde aber bestätigt, dass die Grundlage für 3G am Arbeitsplatz erst mit dem neuen Covid-Maßnahmengesetz am Mittwoch geschaffen wurde.
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