Grober Verstoß möglich

Rechnungshof: Verdacht unzulässiger Spenden an SPÖ

Politik
20.10.2021 14:06

Der Rechnungshof hat die SPÖ wegen Verdachts auf Annahme unzulässiger Parteispenden im Jahr 2019 beim Parteien-Transparenz-Senat gemeldet. Konkret geht es um geringfügige Beträge durch Wahlwerbung des Klubs und der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter sowie preiswerte Überlassung von Räumen durch Gemeinden. Ein gröberer Verstoß könnte bei einem geerbten Haus vorliegen. Hier kommt es aber darauf an, wann die Spende als angenommen gilt, teilte der Rechnungshof bei Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts mit.

Ausschlaggebend ist hier - wie auch bei der gewerkschaftlichen Wahlwerbung -, dass der Nationalrat kurz vor der Wahl 2019 mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT eine Spendenobergrenze von 7500 Euro pro Spender und Jahr bzw. 750.000 Euro insgesamt pro Jahr beschlossen hat. Über den Jahres-Gesamtbetrag kam die SPÖ 2019 - mit 1.716.581,23 Euro - noch bei Weitem. Dies war allerdings nicht unzulässig, denn die Obergrenze galt erst im zweiten Halbjahr.

SPÖ hielt Wahlkampfobergrenze ein
Eingehalten hat die SPÖ im - dank „Ibiza“ - Superwahljahr 2019 die Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro: 6.882.648,31 Euro gab sie laut Rechnungshof für die Nationalrats-Neuwahl im September aus, 4.294.482,78 Euro für die EU-Wahl im Mai.

Grober Verstoß wegen Erbschaft möglich
Gegen die Spendenobergrenze von jetzt 7719,08 Euro pro Spender könnte die SPÖ - in großem Ausmaß - verstoßen haben, im Zusammenhang mit einem ihr von einer Wienerin im Frühjahr 2019 vererbten und heuer verkauften Haus. Hier geht es darum, wann die Spende als „angenommen“ gilt. Dies soll der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) klären. Ist der Verkauf des Hauses um 580.000 Euro im heurigen April relevant, hat die SPÖ damit eine unzulässige Spende im Wert von 572.280,92 Euro erhalten. 

Verstoß durch Inserat in FSG-Magazin?
Eine weitere Verletzung der Spendenobergrenze sieht der Rechnungshof in einem Wahlkampf-Beitrag der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) in der Gewerkschaft Bau-Holz. In einer Sonderausgabe ihres Magazins „FSG Direkt“ wurde im September 2019 über SPÖ-Nationalratskandidaten berichtet. Für den Rechnungshof sind das Sachleistungen, die in die Spendenliste hätten aufgenommen werden müssen - und mit anzunehmenden Kosten von 11.250 Euro auch die Obergrenze um 3750 Euro sprengten.

Der Rechnungshof sieht eine weitere Verletzung der Spendenobergrenze in einem Wahlkampf-Beitrag der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Gewerkschaft Bau-Holz. (Bild: Rechnungshof Österreich/Achim Bielek)
Der Rechnungshof sieht eine weitere Verletzung der Spendenobergrenze in einem Wahlkampf-Beitrag der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Gewerkschaft Bau-Holz.

Facebook-Werbeanzeigen im Blickfeld
Generell - ungeachtet der Höhe - als unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz gelten Zuwendungen eines Parlamentsklubs an eine Partei. Solche sieht der Rechnungshof in kostenpflichtigen Facebook-Werbeanzeigen (im Wert von 3155 Euro) des Klubs von April bis Juni 2019. Der weit überwiegende Teil informierte nicht über die Klubarbeit, sondern war Werbung für die Partei bzw. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner, befand der Rechnungshof - und erstattete deshalb auch hier Meldung.

Ebenso dem UPTS als unzulässige Spende („mit geringem Wert“) vorgelegt wurde, dass mehrere (Stadt-)Gemeinden der SPÖ Räumlichkeiten unentgeltlich bzw. zu einem nicht marktüblichen Preis zur Verfügung stellten - oder es Hinweise gab, dass in einer Gemeinde mit Repräsentationsmitteln Kosten von Feiern der SPÖ übernommen worden sein könnten.

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