Schärfere Maßnahmen

Brandanschlag auf zwei deutsche Corona-Testzentren

Ausland
21.11.2021 16:07

Die Infektionszahlen in Deutschland steigen, daher werden auch bei unseren Nachbarn die Corona-Maßnahmen verstärkt. Bayern und Sachsen haben bereits verschärft, Corona-Hotspots in Baden-Württemberg planen ab Montagnacht einen Lockdown für Ungeimpfte. In Schleswig-Holstein beschloss die Landesregierung eine 2G-Regelung für Freizeiteinrichtungen und die Gastronomie. Der Protest gegen die Maßnahmen wird indes immer radikaler: In Nordrhein-Westfalen brannten zwei Testzentren.

Nahe Münster seien zwei Corona-Schnelltestzentren in Brand gesetzt worden, meldeten am Sonntag Polizei und Feuerwehr. Am frühen Morgen hatte ein Zeuge ein Feuer bei der Teststation in Ahaus gemeldet. Ein Pavillon und ein Container wurden beschädigt. Wenige Stunden später brannte dann ein Testzelt im nahen Gronau. An den Schnelltestzentren entstand ein Schaden von rund 20.000 Euro.

In Gronau unweit von Münster brannte Sonntagfrüh eine Corona-Teststation. Ein Pavillon und ein Container wurden beschädigt. (Bild: Feuerwehr Gronau)
In Gronau unweit von Münster brannte Sonntagfrüh eine Corona-Teststation. Ein Pavillon und ein Container wurden beschädigt.
Nach Löschung des Feuers entdeckte die Feuerwehr Gronau Hinweise auf Brandstiftung. Der Staatsschutz der Polizei Münser hat Ermittlungen aufgenommen. (Bild: Feuerwehr Gronau)
Nach Löschung des Feuers entdeckte die Feuerwehr Gronau Hinweise auf Brandstiftung. Der Staatsschutz der Polizei Münser hat Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei ermittelt, ob es zwischen den Bränden eine Verbindung gibt. An beiden Testzentren sei es in der Vergangenheit bereits zu Brandstiftung gekommen, so die Polizei. Ein politisches Motiv für die Tat werde nicht ausgeschlossen.

Lockdown für Ungeimpfte in Teilen Baden-Württembergs
Deutschland verschärft derzeit angesichts steigender Infektionszahlen in einigen Landkreisen die Corona-Maßnahmen: Ungeimpfte in drei Hotspots im Baden-Württemberg dürfen ab Montagnacht nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Das Verlassen der eigenen vier Wände in Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberach sei diesen Menschen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr beispielsweise nur mehr bei medizinischen Notfällen und aus beruflichen Gründen erlaubt, sagte ein Behördenvertreter.

Es sei davon auszugehen, dass es bis zur Wochenmitte und damit bis zur neuen Corona-Verordnung nicht bei diesen drei Kreisen bleibe. Der für das Ministerium ausschlaggebende Inzidenz-Schwellenwert sei „600 und eine dynamische Lage“. Mehrere Kreise waren da am Wochenende nah dran.

In vielen deutschen Regionen werden 2G-Regelungen eingeführt: Ohne Impf- oder Genesungszertifikat kommt man nicht mehr in Sportstätten und Gasthäuser. (Bild: stock.adobe.com)
In vielen deutschen Regionen werden 2G-Regelungen eingeführt: Ohne Impf- oder Genesungszertifikat kommt man nicht mehr in Sportstätten und Gasthäuser.

2G-Regeln in Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg
Verschärfungen gibt es ab Montag auch in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung beschloss am Samstag eine Verordnung, nach der ab Montag die 2G-Regel in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gilt. Damit können diese nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden.

Am Samstag waren auch im Saarland und Hamburg schärfere Corona-Regeln in Kraft getreten. In Innenbereichen etwa von Restaurants gilt ebenso wie beim Sport in geschlossenen Räumen grundsätzlich die 2G-Regel. Im Saarland müssen sich beim Besuch von Clubs und Diskotheken auch Geimpfte und Genesene nach der 2G-Plus-Regel zusätzlich testen lassen.

Bayern und Sachsen verschärften Maßnahmen
Am Freitag hatten bereits die besonders betroffenen Bundesländer Bayern und Sachsen weitreichende Corona-Maßnahmen beschlossen. In Bayern gilt in Kreisen mit einer Inzidenz von über 1000 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen ein Lockdown. Ausnahmen gibt es nur für Kindergärten, Schulen und den Handel.

In Sachsen wird ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 1000 für Ungeimpfte eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr morgens verhängt. Die Wohnung darf dort nur aus triftigem Grund wie etwa für die Arbeit verlassen werden. Beide Länder sagten zudem landesweit sämtliche Weihnachtsmärkte ab.

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