„Klarer Gesetzesbruch“

FPÖ beantragte Ministeranklage gegen Gewessler

Politik
16.12.2021 21:18

Die FPÖ hat am Donnerstag im Nationalrat eine Ministeranklage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) beantragt. Anlass ist der von ihr angeordnete Stopp wichtiger Straßenbauprojekte wie Lobautunnel oder Klagenfurter Schnellstraße. Auch die SPÖ übte scharfe Kritik und mahnte die Ministerin, sie habe die Gesetze einzuhalten, die der Nationalrat beschließt.

„Klaren Gesetzesbruch“ hielt FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker der grünen Ministerin vor. Denn Lückenschluss der S1 und Lobau-Tunnel, Errichtung der Traisental Schnellstraße S34, der Marchfeld Schnellstraße S8 oder der Vollausbau der Klagenfurter Schnellstraße S37 seien im Bundesstraßengesetz fixiert.

Es sei die Aufgabe einer Ministerin, die vom Parlament beschlossenen Gesetze einzuhalten, merkte der frühere SPÖ-Verkehrsminister Alois Stöger an. Zudem sei die Ministerin Eigentümervertreterin und nicht Eigentümerin der ASFINAG (das seien alle Österreicher) - und habe somit auch dort das vorzubringen, was der Nationalrat mit einem formalen Beschluss vorgegeben hat.

Kritik an Gewessler auch von ÖVP
Leise Kritik kam auch vom Koalitionspartner: ÖVP-Abgeordneter Lukas Brandweiner richtete an Gewessler die Bitte, in Straßenbaufragen ebenso Gespräch und Zusammenarbeit - auch mit der Opposition und den Ländern - zu suchen wie sie es etwa beim Klimaticket getan habe.

Lukas Hammer (Grüne) wertete es in einer Aussendung als „bezeichnend, dass jetzt, wo durch Ministerin Gewessler der Klimaschutz endlich ernst genommen wird, Kinder, Wissenschafter*innen und auch die Klimaministerin selbst mit Klagen bedroht werden. Es ist das letzte Aufbegehren der Verteidiger eines fossilen Beton-Zeitalters“.

Anklage wird im Verfassungsausschuss behandelt
Mit einer Ministeranklage gegen Gewessler ist freilich nicht zu rechnen. Denn dafür bräuchte es eine Mehrheit. Abgestimmt wurde über diesen Antrag am Donnerstag noch nicht, er wird vorerst einmal dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Anlass für die Diskussion gab der Beschluss des ÖBB-Rahmenplanes. Die Verkehrsministerin kann damit für die Finanzjahre 2022 bis 2027 budgetäre Vorbelastungen im Umfang von insgesamt 46,6 Mrd. Euro für den Bund zu übernehmen. 38,6 Mrd. davon entstehen durch Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans und acht Milliarden durch Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung.

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