Trotz EuGH-Urteil
Orban: „Ändern nichts am Grenzschutzsystem“
Mitte November hatte der Europäische Gerichtshofs zum wiederholten Male Teile des ungarischen Asylrechts für nicht vereinbar mit EU-Recht erklärt. So beanstandete der EuGH unter anderem die Regelung, dass Personen, die über einen als sicher eingestuften Drittstaat nach Ungarn kommen, kein Recht auf einen Asylantrag haben. Doch an eine Änderung des Asylrechts denkt Ministerpräsident Viktor Orban keineswegs.
„Die Regierung hat beschlossen, dass wir nichts am Grenzschutzsystem ändern werden“, sagte Orban am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Die bestehenden Regelungen blieben erhalten, auch wenn das EU-Gericht Änderungen angeordnet habe. Der rechtskonservative Regierungschef stellte auch klar, dass für ihn in der Frage des Asylrechts der ungarische Verfassungsgerichtshof „das letzte Wort hat“.
Die ungarische Asylpolitik ist vom EuGH bereits mehrfach verurteilt worden. So musste Ungarn nach einem Luxemburger Urteil vom Mai 2020 die sogenannten Transitzonen an der Grenze schließen.
Abschiebung ohne Einzelfallprüfung rechtswidrig
Migranten hatten nur in den Transitzonen einen Asylantrag stellen dürfen und mussten sich bis zu einer Entscheidung in diesen Zonen aufhalten. Zudem hatte der EuGH im Dezember 2020 geurteilt, dass eine Abschiebung ohne Einzelfallprüfung rechtswidrig sei.
Orban lehnt es ab, einer europäischen Migrations- und Asylpolitik zuzustimmen. Zudem streitet Ungarn wie auch Polen seit Längerem mit der EU-Kommission über Fragen der Rechtsstaatlichkeit, die vor allem den Umgang mit der Justiz, der Presse und der Wissenschaft betreffen.
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