Die Gastronomie kämpft bereits jetzt mit Mitarbeitermangel. Eine 2G-Regel am Arbeitsplatz wäre eine Katastrophe. Aber auch der Handel kann der Idee nicht viel abgewinnen, ebenso wenig die Gewerkschaften. Denn: was passiert mit ungeimpften Angestellten?
Mit seiner im Nachhinein relativierten Forderung von 2G am Arbeitsplatz im Rahmen der Impfpflicht hat Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) für Aufsehen gesorgt. Der Zuspruch hält sich in Grenzen. So steht etwa der Österreichische Gewerkschaftsbund weiterhin zu 3G. In seiner Stellungnahme zur geplanten Impfpflicht macht der ÖGB klar, dass diese nicht dazu führen darf, „dass Arbeitnehmer ihr Entgelt, ihren Arbeitsplatz oder sozialrechtliche Ansprüche verlieren können“.
2G wäre nicht gut für die Branche. Wir finden jetzt schon so schwer Mitarbeiter
Gastronom Manuel Schmidt
Eine ähnliche Meinung vertritt Gastronom Manuel Schmidt: „2G wäre nicht gut für die Branche. Wir finden jetzt schon so schwer Mitarbeiter.“ Dasselbe ist vom Sprecher der Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, zu hören: „Vielleicht ist das epidemiologisch sinnvoll, wirtschaftlich aber sicher nicht.“ Auch der Handel kann sich mit dieser Idee nicht anfreunden. „Meine Mitarbeiter sind zwar fast alle geimpft, aber was passiert mit den zwei, drei, die es nicht sind? Die muss ich kündigen“, kritisiert Martin Müllauer, Buchhändler und Betriebsratsvorsitzender in der Gewerkschaft gpa.
Impfquote der AUA-Mitarbeiter bei 94 Prozent
Andere Ansichten hat in dieser Hinsicht die Fluglinie Austrian Airlines. Bereits seit Anfang des Jahres muss das gesamte Personal an Bord von Langstreckenflügen geimpft oder genesen sein. Ab 1. März soll diese Regel auch auf der Kurzstrecke gelten. Die Impfquote der AUA-Mitarbeiter liegt bei 94 Prozent. Einige besorgte Kollegen haben sich aber bereits an die Gewerkschaft gewandt. „Wir werden genau darauf achten, dass bei den Maßnahmen alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden“, so die Gewerkschaft vida. Genauer könne man sich erst dann äußern, wenn der Gesetzestext zur Impfpflicht vorliege.
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