Als Entlastung für Schuldner in der Krise lobt Christian Drobits von der SPÖ die jüngste OGH-Entscheidung. Demnach dürfen Banken von Konsumenten, die wegen coronabedingter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit von Kreditzahlungen befreit sind, auf begrenzte Zeit keine Zinsen verlangen. Jetzt drängt Drobits auf Umsetzung.
Der Schuldnerschutzschirm der SPÖ auf Bundesebene nimmt Schritt für Schritt Formen an. Der erste der zehn Punkte im Programm des Nationalratsabgeordneten Christian Drobits, eine Anlaufstelle für Konsumenten mit Zahlungsproblemen und -verzug, befand sich vor Weihnachten unter den Fittichen von Minister Wolfgang Mückstein schon in der Umsetzung.
Nächster Etappensieg
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte, wie berichtet, kürzlich entschieden, dass Banken für die Dauer der gesetzlichen Kreditstundung aufgrund der Corona-Krise keine Zinsen verrechnen dürfen.
Drobits sieht darin eine weitere Forderung des SPÖ-Schuldnerschutzschirmes bestätigt: „Viele Haushalte schlittern seit der Pandemie immer weiter in rote Zahlen, die Teuerung verschärft die Lage. Deswegen ist das eine wichtige Klarstellung für alle Kreditnehmer, die während der Pandemie arbeitslos geworden sind oder Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit erlitten haben.“
Antrag im Ausschuss
Der Abgeordnete drängt darauf, dass der OGH-Entscheid Rechtssicherheit erlangt und jetzt gesetzlich verankert wird: „Mein Antrag wird im Konsumentenschutzausschuss im März auf der Tagesordnung stehen.“ Schon jetzt will der Nationalrat Kontakt mit den Bankinstituten im Burgenland aufnehmen: „Ich werde nachfragen, ob die OGH-Entscheidung für alle Betroffenen auch umgesetzt wird.“
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