Streit um Impfpflicht

Kickl: Van der Bellen soll nicht unterschreiben

Politik
01.02.2022 15:20

Am kommenden Donnerstag wird die bevorstehende Corona-Impfpflicht auch den Bundesrat passieren. FPÖ-Chef Herbert Kickl klammert sich daher in seinem Ansinnen, das Vorhaben noch zu verhindern, an den letzten gesetzmäßigen Strohhalm. Er appellierte an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, seine Unterschrift unter dem Gesetz zu verweigern. Sollte er dies nämlich tun, stünde Österreich „auf einer Stufe mit autoritär regierten Staaten.“

„Van der Bellen hat das verfassungsmäßig festgelegte Recht, ein Gesetz nicht unterschreiben zu müssen. Davon muss er jetzt endlich einmal Gebrauch machen“, appellierte er erneut an den Bundespräsidenten, dem Impfpflicht-Gesetz seine Unterschrift zu verweigern.

Kickl: Zu „einschneidende“ Maßnahme
Im Bundesrat erwartet Kickl - nach dem bereits am 20. Jänner erfolgten Beschluss im Nationalrat - ebenfalls eine Mehrheit für das Gesetz: „ÖVP und Grüne werden den verfassungsrechtlichen Sündenfall Impfpflicht-Gesetz im Bundesrat mit Teilen der SPÖ und den NEOS als Anhängsel durchwinken“, sagte er in einer Aussendung. Das Gesetz beschneide „ohne jedwede Evidenz die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, es ist verfassungswidrig und ist nicht verhältnismäßig“, meinte der FPÖ-Obmann.

„Setzt der Bundespräsident seine Unterschrift darunter, stellt er unser Land auch auf eine Stufe mit autoritär regierten Staaten wie etwa Tadschikistan und Turkmenistan, die eine allgemeine Impfpflicht eingeführt haben“, so Kickl. In diesem Fall „würde er sich nicht für eine weitere Amtszeit qualifizieren“.

Verfassungsgerichtshof hat das letzte Wort
Zuletzt hat der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer im Jahr 2008 einem Gesetz zur Gewerbeordnung die Unterschrift verweigert, da es „nicht verfassungskonform“ entstanden sei. In einem solchen Fall hat der Bundespräsident jedoch kein Vetorecht, wie es etwa in den USA der Fall ist. Da das vorliegende Gesetz nach Einschätzung von Juristen jedoch verfassungskonform zustande gekommen ist, müsste letztlich der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden.

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