Die Impfpflicht in Österreich ist auf Schiene. Trotzdem wird es im Alltagsleben nicht überall dieselben Zugangsregeln geben. Fix ist etwa, dass am Arbeitsplatz - und außer Wien bald auch wieder in der Gastronomie - die 3G-Regel gilt (geimpft, genesen, getestet). Und genau diese Kombination lässt Michael Ludwig (SPÖ) ratlos zurück. „Der Bundesgesetzgeber muss sich überlegen, wie man die neuen Regeln mit der Impfpflicht in Einklang bringt“, gab der Wiener Bürgermeister am Donnerstag auf einer Pressekonferenz (siehe Video oben) zu bedenken.
„Eine Impfpflicht und 3G, das muss man intellektuell auch einmal, glaube ich, auf die Reihe bringen. Aber das ist nicht meine Aufgabe als bescheidener Bürgermeister“, so Ludwigs kleiner Seitenhieb auf die Bundesregierung im Zuge seiner Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag, wo er die neuen Corona-Maßnahmen für die Bundeshauptstadt bekannt gab.
Ludwig gilt als Befürworter der Impfpflicht. Ende 2021 betonte er: „Wenn es eine generelle Impfpflicht gibt, dann gilt die natürlich auch am Arbeitsplatz.“ Einer parallel dazu laufenden 3G-Regel in diversen Bereichen kann er jedoch wenig abgewinnen.
Rechtsunsicherheit befürchtet
In dieselbe Kerbe schlug am Donnerstag auch der Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW). Das Impfpflicht-Gesetz bringe für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in ganz Österreich „große Rechtsunsicherheit“ mit sich, erklärte der IAFW. Denn die Regelungen einer allgemeinen Impfpflicht und einer 3G-Regel am Arbeitsplatz würden einander widersprechen und Konfliktpotenzial bergen, „das jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben könnte“.
Hackers Wunsch nach 2G am Arbeitsplatz wurde nicht entsprochen
Bereits Mitte Jänner sprach sich Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) für eine 2G-Regel am Arbeitsplatz aus. „Ich halte nichts davon, dass am Arbeitsplatz weiterhin 3G, also auch Tests, gelten sollen“, so Hacker damals. Vor damit entstehenden Problemen und vielen Gerichtsverfahren haben in der Begutachtung auch einige Juristen gewarnt. „Bei einer Impfpflicht hört sich dann irgendwann mal die 3G-Regel auf. Denn: Entweder es gibt eine Impfpflicht oder es gibt sie nicht“, so der Stadtrat.
Ungeimpft am Arbeitsplatz: Kündigungen möglich
Schlussendlich stieß seine Forderung bundesweit aber auf wenig Gegenliebe. Bereits einen Tag später bekräftigte das Arbeitsministerium, dass auch nach Einführung der Impfpflicht weiterhin die 3G-Regel am Arbeitsplatz gelten werde. Eine 2G-Regel am Arbeitsplatz sei demnach nicht umsetzbar. 2G statt 3G am Arbeitsplatz hieße, „dass Leute, die nicht geimpft sind oder genesen, ihren Job verlieren“, so AMS-Vorstand Johannes Kopf. Denn zugleich fordere das Arbeitslosenversicherungsrecht, dass man arbeitsfähig und arbeitsbereit sein müsse.
Würde man für die Arbeitswelt von der jetzigen 3G-Regelung abgehen, auch wenn eine Impfpflicht gilt, hieße das laut Kopf, dass Ungeimpfte dann auch kein Arbeitslosengeld oder die Arbeitsfähigen auch keine Sozialhilfe bekämen. Dass es in der Praxis für Ungeimpfte allerdings problematisch sein kann, bestätigte Kopf. Demnach könnte Ungeimpften die Kündigung drohen, arbeitslosen Ungeimpften könnte das AMS-Geld gestrichen werden.
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