Am Donnerstag wurde über die Impfpflicht im Bundesrat abgestimmt. Wie auch schon im Nationalrat hatten Teile der SPÖ nicht für das Gesetz votiert. So auch Salzburgs SPÖ-Landeschef David Egger. Er ging nicht den Weg der Bundespartei und stimmte dagegen. Neben ihm stimmte auch noch ein weiterer SPÖ-Abgeordneter gegen das Gesetz.
„Ich wollte keinem Gesetz zustimmen, das von so vielen Experten kritisiert worden ist, höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist und als undurchführbar gilt, weil bei Polizei und Justiz die dafür die Personalressourcen fehlen“, so Egger. Er hatte zuvor an eine Verschiebung, Evaluierung und Überarbeitung des Gesetzes plädiert.
„Stehe zur Impfung“
Egger betont allerdings, dass er klar zur Impfung stehe, aber das Gesetz würde keine positiven Anreize schaffen. Für Egger reiht sich das Gesetz nahtlos in die Reihe von „Regierungsbauchflecken“ bei den Pandemiemaßnahmen ein. Aktuell kritisiert er das Öffnungsfiasko und die Verkürzung der Impfzertifikate. „Das ist ein totales Chaos“, sagt der Salzburger Parteichef im Gespräch mit der „Krone“.
Überraschend war das Nein zum Gesetz von Egger für die rote Fraktion aber nicht. Sein Abstimmungsverhalten hatte er bereits im Vorfeld mit dem SPÖ-Landesparteipräsidium akkordiert. Ein weiterer roter Bundesrat stimmte ebenfalls dagegen, zwei SPÖ-Abgeordnete waren außerdem krankheitsbedingt bzw. wegen Corona-Quarantäne entschuldigt.
Auch steirischer SPÖ-Abgeordneter stimmte dagegen
Egger war mit der Ablehnung des Gesetzes in seiner Fraktion aber nicht alleine. Auch der steirische ÖGB-Chef Horst Schachner tat es ihm gleich. „Um die Impfquote zu erhöhen, hätte man einen echten Anreiz bieten müssen. Zum Beispiel einen 1000-Euro-Gutschein für vollständig Geimpfte“, meinte Schachner.
Letzte Hürde genommen
Die allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren hatte Donnerstagabend die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die entsprechende Vorlage des Nationalrats wurde im Bundesrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, NEOS und dem Großteil der SPÖ abgesegnet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, sind nun noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Kundmachung erforderlich, dies wird in den nächsten Tagen erwartet.
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