Die Kritik an den Verzögerungen wurde immer lauter, am Freitag konnten ÖVP und SPÖ nun aber neue Gesetze für die Bau- und Raumordnung in der Steiermark vorlegen. Ab Oktober dürfen zudem Gemeinden eine Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe einführen - für eine 100-m²-Wohnung beträgt sie maximal 1000 Euro im Jahr. Auch Abgaben für unbebaute Grundstücke sind künftig möglich. Heikel sind die Regelungen rund um große Ställe.
Als die beiden steirischen Regierungsparteien im Dezember die ersten Eckpunkte der Reform verkündeten, heiß es, im ersten Quartal 2022 soll der Sack zugemacht werden. Nun, viele glaubten nicht mehr daran, doch am Freitag wurden die Gesetzesvorlagen präsentiert. Der Landtag soll sie am 26. April beschließen.
1000 Euro für 100 Quadratmeter
Die wohl prägnanteste Neuerung: Gemeinden dürfen künftig eine Abgabe auf die vielfach ungeliebten Zweitwohnsitze sowie auf Wohnungen, die länger als die Hälfte des Jahres leer stehen, einführen. Die Höhe liegt bei maximal 10 Euro pro Quadratmeter, für eine 100-Quadratmeter-Wohnung sind es also 1000 Euro im Jahr. Diese Höhe, die übrigens gleich wie in Salzburg ist, wird laut Landesexperten nur für touristische Hotspots etwa im Ennstal gelten, andere Gemeinden werden wohl niedrigere Sätze einheben können.
Zudem kann künftig im Bebauungsplan die touristische Nutzung für einzelne Gemeindegebiete ausgeschlossen werden. Und bei Zweitwohnsitzen gilt eine Beweislastumkehr: Die Wohnungseigentümer müssen belegen, dass sie die Immobilie nicht als Zweitwohnsitze nutzen - damit soll die Tarnung durch eine touristische Vermietung vereitelt werden. Tourismusregionen sollen nicht zu Ausverkaufsregionen verkommen, die ausufernde Immobilien-Spekulation soll erschwert werden, betonen die Landesregierer.
Bodenverbrauch soll reduziert werden
Während die Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe mit 1. Oktober in Kraft treten soll, wird es bei der neuen Bau- und Raumordnung schon früher der Fall sein. Hier wurde laut Regierungsparteien das Augenmerk auf die Reduktion von Bodenverbrauch und -versiegelung gelegt: Gewidmetes Bauland soll auch tatsächlich verbaut werden, bevor neue Flächen ausgewiesen werden.
Ein Mittel dazu bekommen steirische Gemeinden nun in die Hand: Sie können eine Bebauungsfrist von fünf Jahren festlegen. Ist danach noch immer kein Bagger aufgefahren, wird ab 1000 Quadratmeter eine verpflichtende Raumordnungsabgabe fällig. Sie beträgt zwei Prozent des durchschnittlichen Grundstückspreises pro Quadratmeter und Jahr. Das gilt auch rückwirkend, sobald die Gemeinde den Beschluss gefasst hat!
Engere Schranken für Handelsbetriebe
Ebenfalls ein spannender Punkt: Handelsbetriebe müssen bei Neubauten ab 400 Quadratmeter Fläche zumindest zweigeschossig errichtet werden. Bei Betriebsgrößen bis zu 800 Quadratmeter dürfen Parkplatzflächen maximal die Größe der Verkaufsfläche haben, über 800 Quadratmeter sind eine Tiefgarage oder ein Parkdeck vorgeschrieben.
Gestank rund um Ställe sorgte für Konflikte
Besonders heikel waren die Verhandlungen für die Regelungen rund um Ställe und deren Gestank. Nun haben sich Rot und Schwarz geeinigt, Bisher wurde in der Raumordnung rund um Ställe ein Geruchskreis gezogen, künftig gilt eine Geruchszone, die genauer ist und mehr Rücksicht auf Windrichtungen, Entlüftungsanlagen etc. nimmt.
In diesen Zonen soll es keinen Neubau von Häusern und Wohnungen geben - insbesondere um Konflikte vorzubeugen. Für jene, die bisher schon nahe eines Stalls wohnten und dort auch bleiben möchten, gibt es eine gute Nachricht: Kleinere Um- und Ausbauarbeiten (etwa ein Wintergärten) sind künftig einfacher möglich.
Fotovoltaik-Anlagen auf wertvollen Feldern
Ebenfalls ein umstrittener Punkt waren Fotovoltaik-Anlagen auf Äckern. Sie sind notwendig, um die Klimaziele zu erreichen, werden aber von vielen Landwirten kritisch gesehen, auch wenn vielfach eine Doppelnutzung (Fotovoltaik und Ackerbau) möglich ist. Nun wurde eine Obergrenze bei der Fläche, die für Sonnenkraft genutzt wird, festgelegt.
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