Das Covid-Maßnahmengesetz, das Ende Juni ausgelaufen wäre, wird bis Mitte kommenden Jahres gelten. Das wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen - wobei nur FPÖ und NEOS nicht zustimmten. Das Gesetz ist die Grundlage für die Beschränkung von Zusammenkünften bzw. für Ausgangsregelungen und enthält die Strafbestimmungen für Verstöße gegen Corona-Regeln.
Sollte es nötig sein, kann die Regierung Mitte 2023 eine nochmalige Verlängerung um maximal ein halbes Jahr verordnen.
Regierungsparteien und SPÖ stimmten für Verlängerung
Der entsprechende Initiativantrag der Koalitionsparteien wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ im Plenum des Nationalrats beschlossen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um sich auf die jeweilige Entwicklung der Corona-Lage im Herbst vorzubereiten und allenfalls Maßnahmen treffen zu können, unterstrich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Das ist keine Panikmache, das ist eine Vorsichtsmaßnahme.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne)
„Nicht noch einmal unvorbereitet in den Herbst gehen“
Man wolle nicht noch einmal unvorbereitet in den Herbst gehen, erläuterte Rauch warum das Gesetz verlängert wird. Er könne für den Herbst weder einen endemischen Zustand noch einen neuerlich heftigen Corona-Ausbruch ausschließen. Deshalb müsse man sich auch darauf vorbereiten - „das ist keine Panikmache, das ist eine Vorsichtsmaßnahmne“, so Rauch.
Härtere Strafen für illegales Tuning und Straßenrowdys
Weiters beschloss der Nationalrat am Mittwoch - ausgenommen nur die FPÖ - ein Gesetzespaket, das höhere Strafen und die schnellere Abnahme von Kennzeichen und Autoschlüssel ermöglicht. Die Polizei kann damit künftig besser gegen rücksichtslose Rowdys aus der illegalen Tuning-Szene vorgehen.
Explizit unter Strafe gestellt werden mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) unter anderem die Manipulation von Pkw-Motoren, um Explosionsgeräusche zu erzeugen, Fahrweisen wie rasches Anfahren, abruptes Abbremsen sowie das Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand. Die Mindeststrafe wird auf 300 Euro erhöht und kann als Organstrafe sofort eingehoben werden. Der KFG-Strafrahmen wird generell auf 10.000 Euro verdoppelt.
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