Beratungen verschoben

Verschärftes Parteiengesetz lässt auf sich warten

Politik
22.06.2022 22:16

Der Nationalrat plant ein verschärftes Parteiengesetz, das aber möglicherweise nicht mehr vor dem Sommer beschlossen werden kann. So wurden am Mittwoch die Beratungen und zahlreiche Oppositionsanträge dazu verschoben. Ziel der Gesetzesnovelle soll es laut Grünen und ÖVP sein, mehr Transparenz in die Finanzierung von Parteien zu bringen und für mehr Fairness im Wettbewerb zu sorgen.

So schlagen die Koalitionsparteien etwa vor, die Veröffentlichungspflichten der Parteien zu erweitern und dem Rechnungshof neue Prüfbefugnisse zu übertragen. Zudem sollen die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich erhöht und die Spendenregeln adaptiert werden. Weitere Inhalte sind neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten, ein öffentliches Parteienregister und klare Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen. Diese Punkte haben die ÖVP und Grünen vorgelegt. Die NEOS, SPÖ und FPÖ haben in ihren Anträgen weitere Vorschläge gemacht.

FPÖ will Parteispenden gänzlich verbieten
Die NEOS meinen etwa, dass auch Straftatbestände für illegale Parteienfinanzierungen und für ein Fälschen von Berichten eingeführt werden könnten. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sollen gar nicht mehr spenden dürfen, zudem ließe sich das Vereinsgesetz ändern, um das Umgehen von Parteispenden zu beenden. Die FPÖ hingegen will Parteispenden gänzlich verbieten. Eine Ausnahme könne für neue Parteien beim ersten Antreten bei einer Wahl geben. Der aktuelle Vorschlag der Regierungsparteien sei noch nicht geeignet, um tatsächlich Verbesserungen zu bringen, sagte der Abgeordnete Harald Stefan.

Harald Stefan (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Harald Stefan
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker (Bild: Christian Jauschowetz, Klaus Vyhnalek, Krone KREATIV)
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker

Die SPÖ findet, dass die Verfassung und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats geändert werden könnten. Beispiele sind, dass parlamentarische Klubs mehr Sonderprüfungen als bisher beauftragen dürfen, und dass der Rechnungshofpräsident bzw. die Präsidentin künftig mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden müssen. Das soll die Unabhängigkeit und demokratische Legitimation der Einrichtung stärken.

Was die Bedenken der Opposition betrifft, hielt der Abgeordnete Andreas Ottenschläger (ÖVP) fest, dass weiteren Nachbesserungen nichts entgegenstünde, sollte sich in der Praxis herausstellen, dass das Gesetz noch Lücken habe. Dem Rechnungshof könne aber nicht unterstellt werden, dass er sich parteilich verhalte. Sowohl er als auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sprachen sich für einen raschen Abschluss der Verhandlungen aus. Diese könnten in den nächsten Tagen fortgeführt werden, in vielen Punkten gebe es Konsens zwischen den Parteien.

Zwei-Drittel-Mehrheit für Beschluss nötig
Damit der Antrag auf das verschärfte Parteiengesetz angenommen wird, ist aufgrund der Verfassungsbestimmungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig (für ein einfaches Gesetz reicht eine einfache Mehrheit, Anm.). Hierfür braucht es entweder die Zustimmung der SPÖ oder FPÖ.

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