Der Nationalrat hat am Dienstag deutliche Eingriffe in die Erlöse von Öl- und Gasfirmen, aber auch von Stromerzeugern beschlossen. Die entsprechenden Gesetze erhielten die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS, ebenso eines für die - freiwillige - Stromverbrauchsreduktion. Der SPÖ gingen die Maßnahmen zu wenig weit, die FPÖ ortete bloß eine Symptombekämpfung und Marketingschmähs.
Den Rahmen für die Gesetzesanträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung. Mit dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger werden die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie 2023 besteuert. Als Vergleichszeitraum wird der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen.
Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, werden 40 Prozent davon abgeschöpft. Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, wurde jedoch ein Absetzbetrag vorgesehen, der den Beitragssatz auf 33 Prozent reduziert. Die Investitionen müssen grundsätzlich zwischen dem 1. Jänner dieses Jahres und dem 31. Dezember kommenden Jahres getätigt werden.
Mit dem Energiekrisenbeitrag Strom wiederum wird der Erlös von Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW (Megawatt) mit 140 Euro pro Megawattstunde (Megawattstunde) gedeckelt. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen, mit Ausnahme von Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 Euro pro MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können.
Auch freiwillige Stromreduktion kommt
Dritte Maßnahme ist das Stromverbrauchsreduktionsgesetz. Es hat zum Ziel, den Stromverbrauch in „Spitzenzeiten“ (8 bis 12 Uhr sowie 17 bis 19 Uhr) um durchschnittlich mindestens fünf Prozent zu reduzieren, um die Strompreise zu senken, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren und das Risiko von Versorgungsengpässen herabzusetzen. Die Maßnahmen sollen auf Freiwilligkeit basieren. Sollten Maßnahmen wie Aufrufe nicht zum Ziel führen, könnten Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen kommen.
Von der SPÖ kam Kritik, denn statt sechs bis acht Milliarden Euro abzuschöpfen, wie von den Sozialdemokraten vorgeschlagen, hole die Koalition nur ein bis zwei Milliarden an Übergewinnen. Was man hier liegen lasse, werde ein - dann wohl mit neuen Schulden finanzierter - Gaspreisdeckel für die Industrie kosten, prophezeite SP-Mandatar Kai Jan Krainer.
FPÖ ortet „Marketingschmähs“
Hubert Fuchs (FPÖ) warf der Koalition vor, sich mit Symptombekämpfung zufriedenzugeben, statt sich für eine Änderung des Merit Order Prinzips am Strommarkt einzusetzen. Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz wiederum sei ein „reiner Marketingschmäh“, von dem nur das Werbebudget von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) profitiere.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hingegen verteidigte die Gesetze. Er sprach von „außergewöhnlichen Zeiten, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordern“. In Folge der Krise, speziell wegen des Kriegs in der Ukraine, gebe es ein Ungleichgewicht an den Energiemärkten und Zufallsgewinne. Einen Teil davon über einen begrenzten Zeitraum abzuschöpfen, sei durchaus sinnvoll. Ein Markteingriff auf europäischer Ebene wäre durchaus sinnvoll gewesen, konzedierte er, dafür habe es aber keine Mehrheit gegeben.
Jakob Schwarz (Grüne) sprach von einem „Haufen Geld“, über den einige Konzerne aufgrund der Teuerungskrise gestolpert seien. Diese gelte es zu begrenzen. Auf die nunmehrigen Beschlüsse sei er stolz, denn man beschließe eine Zufallsgewinnbesteuerung auf effektive und nachhaltige Weise, die in anderen Ländern als vorbildlich gelte. Investitionsmöglichkeiten in erneuerbare Energie bleiben nämlich erhalten.
ÖVP: Schneller reagiert als Deutschland
Karlheinz Kopf (ÖVP) unterstrich, dass man weit schneller reagiere als etwa Deutschland. Auch von den NEOS kam Zustimmung. Karin Doppelbauer forderte aber, die Einnahmen nicht „über die berühmte Gießkanne“ zu verteilen.
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