„Doppelter Knieschuss“

Kärnten will nun gegen „Pensionsraub“ klagen

Politik
17.02.2023 06:00

Landeschef Peter Kaiser (SPÖ) will eine Verfassungsklage einbringen, um die Pensionsaliquotierung zu kippen, die er eine „Ungerechtigkeit“ nennt.

In Kärnten geht der Wahlkampf in die heiße Phase. SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser tourt bereits nonstop durchs Land. „Ich werde derzeit viel auf die Pensionsaliquotierung angesprochen. Denn aktuell hängt die Pension davon ab, in welchem Sternzeichen man geboren wurde.“ Über diese Ungerechtigkeit wurde schon viel berichtet, aber die Regierung beharrt auf ihren Plan.

73.000 Euro weniger an Lebenspension 
Die Verluste, die sich durch die Aliquotierung ergeben, sind enorm: Über 73.000 Euro an Lebenspension (über 18 Jahre) enthält die Bundesregierung all jenen Bürgern vor, die 2023 mit November oder Dezember mit einer durchschnittlichen ASVG-Pension von 2655 brutto in den Ruhestand gehen. Bei einer Pension von 1655 Euro brutto sind es 55.000 Euro an Lebenspension, die verloren gehen.

Kärntens Landeschef Peter Kaiser droht der Regierung. Er will die ungerechte Inflationsanpassung vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. (Bild: Rojsek-Wiedergut Uta)
Kärntens Landeschef Peter Kaiser droht der Regierung. Er will die ungerechte Inflationsanpassung vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen.

Grund dafür ist die Aliquotierung, deren sich die Bundesregierung bei der Berechnung der Pensionshöhe bedient. Demnach erhalten Jänner-Pensionisten 100 Prozent Inflationsabgeltung. Wer das Pech hat, erst im Oktober geboren zu sein, erhält 10 Prozent, und wer im November in Pension geht, erhält null Prozent. Das ist kein Einmaleffekt, sondern wirkt sich natürlich auch negativ auf die weiteren Pensionsjahre aus.

Das System sei, so Kaiser, ein „doppelter Knieschuss - nämlich in jenes der Pensionisten und in jenes des Staats, indem durch diese Regelung viele lieber früher in Pension gehen, weil die hohe Inflationsabgeltung zu Beginn des Jahres mögliche Abschläge durch einen vorzeitigen Pensionsantritt finanziell bei Weitem übersteigt“ (siehe Tabelle).

Annahmen: 18,4 Jahre Pension und Inflationsanpassung im ersten Jahr von 8,5%, dann im Schnitt 2,2%. Ein Mann wird am 1. 11. 2023 65 Jahre alt und kann regulär in Pension gehen. Weil er erst im November sein Pensionsantrittsalter erreicht, fällt er um die gesamte Inflationsanpassung von derzeit 8,5% um. Würde er bereits im Februar (neun Monate vor regulärem Pensionsantritt) in Pension gehen, würde es sich für ihn allerdings kräftig lohnen durch Inflationsanpassung trotz der Abschläge. (Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)
Annahmen: 18,4 Jahre Pension und Inflationsanpassung im ersten Jahr von 8,5%, dann im Schnitt 2,2%. Ein Mann wird am 1. 11. 2023 65 Jahre alt und kann regulär in Pension gehen. Weil er erst im November sein Pensionsantrittsalter erreicht, fällt er um die gesamte Inflationsanpassung von derzeit 8,5% um. Würde er bereits im Februar (neun Monate vor regulärem Pensionsantritt) in Pension gehen, würde es sich für ihn allerdings kräftig lohnen durch Inflationsanpassung trotz der Abschläge.

Kärntens Landeshauptmann spricht von einem „Raubzug durch die Brieftaschen“ der Pensionisten. Er fordert eine Reparatur dieser „Ungerechtigkeit“. Wenn das nicht passiere, möchte er eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof via Beschluss der Landesregierung einbringen

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