Der Nationalrat hat am Mittwoch das Bestellerprinzip bei der Maklergebühr beschlossen. Damit müssen Mieterinnen und Mieter keine Provision mehr für Maklerinnen und Makler zahlen, sofern sie nicht selbst jemanden bestellen. Die SPÖ stimmte als einzige Partei gegen die Änderung.
Die Regierung verkaufe den Menschen einen „Schmäh“, kritisierte SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher. In Deutschland müsse der Vermieter beweisen, dass er nichts mit der Arbeit des Maklers zu tun hat - während in Österreich der Mieter beweisen müsse, dass der Vermieter den Auftrag gab. Darüber hinaus würden die Koalition ihr Gesetz auf Mietwohnungen beschränken. Beim Haus- oder Wohnungskauf zahlen die Käuferinnen und Käufer weiterhin drei Prozent der Kaufsumme. Max Lercher (SPÖ) meinte zudem, dass sich die ÖVP bei der Mietpreisbremse „einen Ruck“ geben sollte.
Zadic: Haben aus Fehlern gelernt
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) entgegnete der SPÖ, dass Österreich jetzt die bessere Regelung habe als Deutschland, da aus Fehlern gelernt worden sei. Gar kein Verständnis für die Kritik hatten die Rednerinnen der Koalition. Die Grünen hätten „durchgesetzt, was viele Jahre lang rot-geführte Regierungen nicht geschafft haben“, sagte die grüne Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer. Johanna Jachs (ÖVP) sprach von „Doppelzüngigkeit und Unglaubwürdigkeit“. Zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer würden sich die Mieterinnen und Mieter künftig ersparen. Im Schnitt seien das 55 Millionen Euro jährlich, hielt die Regierungsseite fest.
Vor einigen Jahren war die ÖVP selbst noch gegen das Bestellerprinzip. Wie berichtet, müssen künftig jene für eine Maklerin oder einen Makler zahlen, die diese oder diesen bestellt haben. Das kann dann entweder die Person sein, die die Wohnung vermietet, oder die Mieterin beziehungsweise der Mieter. Zumeist ist es die Vermieterin oder der Vermieter. Die Änderung tritt am 1. Juli in Kraft. Zu Unrecht kassierte Provisionen sollen mit maximal 3600 Euro bestraft werden. Hier trat die SPÖ für höhere Strafgelder ein.
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