Guter Rat ist teuer - nicht immer! Ab sofort geben Experten der Arbeiterkammer in der „Steirerkrone“ wöchentlich Tipps zu allen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen - von Steuerrecht bis Konsumentenschutz.
Sie blicken beim Steuerausgleich im Formulardschungel nicht durch, müssen mit Ihrem Dienstgeber wegen Überstunden streiten oder orten bei der letzten Mietzinserhöhung Ungereimtheiten? Der Alltag birgt viele Herausforderungen, im Beruf, im Familienleben und in der Freizeit.
Vor dem Hintergrund der Teuerungswelle und einer sich wandelnden Arbeitswelt wird es immer komplexer. Der Bedarf an einfach verständlichen, aber fachlich fundierten Informationen steigt - was wir auch bei täglichen Leseranfragen merken.
Rund 1000 Anfragen erreichen uns jeden Tag. Die Expertinnen und Experten der AK helfen weiter, und ab nun geben sie wöchentlich Tipps in der „Krone“ zu aktuellen Themen.
Josef Pesserl, Präsident Arbeiterkammer Steiermark
Wöchentliche Tipps in der „Krone“
Daher startet die „Steirerkrone“ in Kooperation mit der Arbeiterkammer Steiermark unter dem Motto „Gewusst wie“ eine neue Serie mit wertvollen Tipps zu verschiedensten Themen - von Arbeitsrecht bis Konsumentenschutz. Einen kleinen Vorgeschmack auf die künftig wöchentlich erscheinende Experten-Kolumne finden Sie unten.
„Rund 1000 Anfragen erreichen uns jeden Tag. Es geht um Fragen rund um das Arbeitsleben, zum Konsumentenschutz, zum Steuerrecht und zur Aus- und Weiterbildung. Und ab nun geben unsere Fachleute wöchentlich Tipps in der Krone zu aktuellen Themen“, sagt AK-Präsident Josef Pesserl.
Urlaubsplanung: Worauf sollen Frühbucher achten?
Wer früh bucht, hat den Vorteil, das Hotel zu bekommen, das er gerne möchte. Es heißt aber nicht, dass man dasselbe Angebot nicht „last minute“ noch billiger bekommen würde. Grundsätzlich lohnt sich auch für Frühbucherinnen und Frühbucher der Kostenvergleich bei mehreren Anbietern: Was bei dem einen als tolles Schnäppchen angepriesen wird, kann bei einem Konkurrenten der reguläre Preis sein - auf den es womöglich sogar noch einen Nachlass gibt.
So mancher Frühbucher bereut es im Nachhinein, sich früh gebunden zu haben. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass man immer auf die Stornobedingungen achten und an eine Reisestornoversicherung denken sollte. Achtung: Die Versicherungsbedingungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Muss ich meine Pension eigentlich selbst beantragen?
Immer wieder verabsäumen es Arbeitnehmer rechtzeitig vor ihrer Pensionierung, einen Antrag auf Pension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu stellen. Das führt dazu, dass die Pension als Geldleistung nicht ab dem Pensionsantritt ausbezahlt wird, sondern erst ab der nachträglichen Antragsstellung - ein unnötiger Verlust.
Die Sozialversicherungsexpertinnen und -experten der Arbeiterkammer Steiermark empfehlen daher, sich rechtzeitig mit dem Thema Pension auseinanderzusetzen und bei der PVA eine schriftliche Auskunft zu den möglichen Stichtagen einzuholen, damit der Antrag auf Pension rund ein bis zwei Monate vor der geplanten Pensionierung gestellt werden kann. Dann kommt es auch zu keinen Verzögerungen bei der Auszahlung.
Wann habe ich Anspruch auf die sechste Urlaubswoche?
Das Urlaubsausmaß erhöht sich nach Vollendung des 25. Dienstjahres auf 36 Werktage (sechs Urlaubswochen). Gewisse Zeiten sind für die Bemessung des Urlaubsausmaßes anzurechnen. Dazu zählen beispielsweise die Beschäftigung in einem anderen Arbeitsverhältnis, sofern es mindestens je sechs Monate gedauert hat (höchstens fünf Jahre anrechenbar), Ausbildungszeiten an einer allgemein bildenden höheren oder an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (vier Jahre) sowie Hochschulstudienzeiten (fünf Jahre).
Wenn nebeneinander sowohl Vordienst- als auch Schulzeiten bestehen, so sind zusammen höchstens sieben Jahre anrechenbar. Liegt zusätzlich auch ein abgeschlossenes Hochschulstudium vor, so sind insgesamt bis zu zwölf Jahre anrechenbar.
Wie hole ich mir wieder Geld vom Finanzamt zurück?
Speziell in Zeiten der Teuerung ist es wichtig, sämtliche Reserven zu nutzen. Durch die Arbeitnehmerveranlagung, oft als Steuerausgleich bezeichnet, wird die Lohnsteuer eines Jahres neu berechnet. Dadurch können auch außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden, etwa der Familienbonus plus für Kinder, ärztliche Behandlungen, Pendeln oder berufliche Aufwendungen.In den meisten Fällen ergeben sich Steuergutschriften.
Bei den AK-Steuerspartagen, die bis Ende März in allen steirischen Bezirken stattfinden, helfen Experten beim Beantragen der Arbeitnehmerveranlagung. Diese Beratung zahlt sich aus: Im Schnitt gibt es 850 Euro an zu viel bezahlter Lohnsteuer zurück, in Einzelfällen kann die Rückzahlung auch mehrere Tausend Euro betragen.
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