Altersdiskriminierung

Kreditzugang für Senioren wird erleichtert

Politik
30.03.2023 15:45

Altersdiskriminierung bei Krediten soll bald Geschichte sein. Am Donnerstag hat der Nationalrat einstimmig beschlossen, dass Banken künftig nicht mehr in erster Linie die Lebenserwartung als Hauptkriterium sehen, sondern ob genug Sicherheiten vorhanden sind.

Die Unterstützung für den Gesetzesvorschlag war einhellig. Es gehe dabei auch um die Selbstbestimmung von Seniorinnen und Senioren, meinte Justizministerin Alma Zadic. Grünen-Parteikollegin Ulrike Fischer betonte, dass man gerade im Alter oft Investitionsbedarf habe, z.B. für ein barrierefreies Bad.

Dem schloss sich auch der freiheitliche Mandatar Christian Ragger an. Dieses Anti-Diskriminierungsgesetz für Senioren sei längst überfällig gewesen. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker wies darauf hin, dass mit dem Problem der Kredite schon Menschen Mitte 50 konfrontiert seien.

„Trittbrettfahrer“ und „böse Banken“
Seitens der SPÖ war Christian Drobits in erster Linie bemüht, die Änderung als Erfolg der sozialdemokratischen Bemühungen zu schildern. Andere Fraktionen nannte er „Trittbrettfahrer“. Im Gegenzug verwies NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak darauf, dass die aktuell geltende Regelung unter einem sozialdemokratischen Kanzler getroffen worden sei. Gleichzeitig nahm Scherak die „bösen Banken“ in Schutz. Denn diese seien durch die Vorgaben bei den Krediten gebunden gewesen, die der Nationalrat vorgegeben habe.

Das neue Regulativ sieht vor, dass eine Kreditvergabe nun grundsätzlich möglich sein soll, wenn durch Vermögenswerte „eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags“ sichergestellt sei. Gleichzeitig muss es wahrscheinlich sein, dass die Kunden zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Für die Erben gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen und so eine Verwertung vermeiden können.

Kürzere Fristen bei Bargeld-Funden
Davor hatte der Nationalrat ebenfalls einhellig eine frohe Botschaft für Finder parat. Funde im Wert von bis zu 100 Euro können künftig rascher behalten werden, wenn sich der Besitzer nicht meldet. Aktuell muss man sich ein Jahr gedulden, ab Mai werden es nur noch sechs Monate sein. Bei wertvolleren Gegenständen bleibt die Frist bei einem Jahr.

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