Der ehemalige Spitzenpolitiker der Kärntner Freiheitlichen Kurt Scheuch darf aufatmen: Er konnte den Geschworenen glaubhaft erklären, dass er zwar umstrittene Runen auf seinem Grundstück angebracht hat - „ich aber mit Nationalsozialismus wirklich nix am Hut habe!“
Ich bin nur noch ein Bauer aus dem Mölltal“, sagt Kurt Scheuch beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt. „Ein normaler Bürger, der sich mit dem Nationalsozialismus nie besonders beschäftigt hat.“ Offenbar auch nicht in den 25 Jahren als Spitzenpolitiker der Freiheitlichen - in der Kärntner Landesregierung, im Nationalrat, im Bundesrat. Trotzdem habe er nicht gewusst, dass es Runen gibt, die als Nazisymbole verboten sind. Seit 1947 übrigens. Drei umstrittene altgermanische Schriftzeichen prangten auf seinem Gartenzaun, weitere auf einem Wohnturm, den er noch in aktiven Politikerzeiten errichtete.
„Seit ich 15 bin, beschäftigte ich mich viel mit Runen“, erzählt der 56-Jährige - und beweist es, indem er vor den Geschworenen die Schuhe auszieht. „Sogar da habe ich eine Wolfsangel. Sie bedeutet für mich Glück. Ich mag Runen, verwende sie oft und gerne.“ Mit Wiederbetätigung, wie nach einer Anzeige der Grün-Politikerin Olga Voglauer auf Ersuchen der Oberstaatsanwaltschaft Graz angeklagt, habe er jedenfalls garantiert nichts am Hut. „Ich lehne den Nationalsozialismus natürlich ab“, betont er. Die Kernfrage stellt Richterin Sabine Götz: „Drei solche Runen an einer Zaunlatte - warum so eine interessante Häufung?“ Scheuch seufzt und sieht sich missverstanden, sogar das Wort „Hexenprozess“ fällt.
Auch sein Verteidiger Christian Leyroutz ortet in einem präzise formulierten Plädoyer eine Polit-Anklage, da sich die Oberbehörden eingeschaltet hatte, nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Verfahren schon einstellen wollte. „Da muss man kein Verschwörungstheoretiker sein, um da etwas abzuleiten - auch, weil die Anklage drei Tage vor der Kärntner Landtagswahl bekannt geworden ist.“
Ohne „innere Tatseite“
Leyroutz und Scheuch gelang es jedenfalls, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass der ehemalige Politiker nicht gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatte und es auch keine „innere Tatseite“ gibt, wie es im Juristendeutsch so schön heißt, wenn jemand vielleicht etwas macht, ohne es aber so zu meinen oder gar von einer Strafbarkeit ausgehen könnte. Das Abstimmungsergebnis fiel aber denkbar knapp aus: Von den acht Laienrichtern hielten vier Scheuch für unschuldig, vier für schuldig; bei Stimmengleichheit gibt es einen Freispruch. Ob die Staatsanwaltschaft dagegen vorgeht, ist noch offen.
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