Gesetz beschlossen

Mandatskauf wird strafbar – aber eine Lücke bleibt

Politik
07.07.2023 14:41

Mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grünen hat der Nationalrat am Freitag neue Regeln zur Korruptionsbekämpfung beschlossen. Während Justizministerin Alma Zadic (Grüne) einen „Meilenstein“ sieht, ortet die Opposition klaffende Lücken. So drohen künftig für den Mandatskauf zwar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, aber nur, wenn das politische Amt tatsächlich angetreten wird.

Über den politischen „Wasserschaden“ durch Korruption würde die Regierung mit den neuen Regeln nur „weiße Farbe pinseln“, so NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak bei der Debatte im Nationalrat. Denn Geld für ein politisches Amt anzunehmen wird zwar ab 1. September strafbar, es bleibt aber straffrei, dass jemand Geld dafür bekommt, dass er auf sein Mandat verzichtet.

Zudem bleibe es möglich, am Rechnungshof vorbei Spenden zu lukrieren, betonte Scherak. „Sie haben uns versucht zu verkaufen, dass die sie große Reform gemacht haben“, das Ergebnis sei aber ein „Armutszeugnis“, kritisiert er die türkis-grüne Koalition.

„Mogelpackung“
Eine „Mogelpackung mit großen Ankündigungen“ sah auch SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Sie begründete das Nein ihrer Partei zur Gesetzesänderung damit, dass die Regierung nach dreieinhalb Jahren „politischem Hickhack letztlich nichts Substanzielles zusammengebracht“ habe. In dieser Zeit sei Österreich in den internationalen Rankings zur Korruptionsbekämpfung zurückgefallen.

Justizministerin Zadic verteidigte ihr Anti-Korruptions-Paket. (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Justizministerin Zadic verteidigte ihr Anti-Korruptions-Paket.

Ihr widersprach ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. Die Gesetzesänderung sei „natürlich eine Verschärfung“ und ein „Lückenschluss“. Dadurch, dass korruptes Verhalten weiter verpönt werde, trage man der Intention der Korruptionsbekämpfung Rechnung. Das werde sich dann auch in den Rankings niederschlagen.

Auch Justizministerin Zadic verteidigte die neuen Regelungen. Sie betonte, dass eine Verurteilung wegen Korruption künftig automatisch auch den Amtsverlust bedeute - eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von unbedingt mindestens sechs Monaten reicht. Zudem liegt die neue Höchststrafe für Bestechung und Bestechlichkeit bei 15 Jahren Haft. Hier werde also „deutlich verschärft“, bekräftigte Zadic.

„Vorverurteilungen sollen im Nachhinein gerechtfertigt werden“
Mehrmals wurde in der Debatte darauf hingewiesen, dass die Änderung im Korruptionsstrafrecht durch das Ibiza-Video angestoßen wurde. Ein Grund für die FPÖ, gegen die Änderungen zu stimmen. Denn hier gehe es „um eine Rechtfertigung des Misserfolgs bei der Verfolgung von Strache“, sagte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan.

Er verwies darauf, dass der ehemalige Parteichef Heinz-Christian Strache von den Vorwürfen freigesprochen wurde, aber „finanziell ruiniert“ und „medial vorverurteilt“ worden sei. Das Gesetz werfe mehr Fragen auf, als es Lücken schließe, so Stefan. Es gehe „nur darum, Vorverurteilungen im Nachhinein zu rechtfertigen“.

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