Die ORF-Gesetzesnovelle hat gerade im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Der Grund: Zwei Bundesräte der Regierungsparteien fehlten. Die Abstimmung in der Länderkammer ging 29 zu 29 aus, das Gesetz schaffte damit in der Länderkammer des Parlaments keine Mehrheit. Somit bleibt es vorerst - zumindest aber für die Dauer der Politiker-Sommerpause - liegen.
Die Reform des ORF ist am Mittwoch im Bundesrat gescheitert. An den Nationalrat zurückverwiesen wird es aber nicht, weil es mit der Stimmengleichheit technisch gesehen auch nicht abgelehnt wurde.
Für das Vorhaben stimmten die Mandatare der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, die mit 31 Sitzen eigentlich über die Mehrheit im derzeit 60-köpfigen Bundesrat verfügen. Weil aber zwei von ihnen entschuldigt waren und eine zunächst abwesende FPÖ-Mandatarin dann doch rechtzeitig zur Abstimmung im Bundesrat erschien, kam keine Mehrheit zustande.
„Bundesräte sind bis zur Neukonstituierung ihres entsendenden Landtags entsandt. Die fehlenden Bundesräte hätten daher nur generell zugunsten der Ersatzmitglieder auf ihr Mandat verzichten müssen. Ein Ersatz für eine Sitzung/bestimmte Zeitspanne ist nicht vorgesehen“, schreibt SPÖ-Bundesrat Sascha Obrecht auf Twitter.
Fehlende ÖVP-Mandatarin bekam unlängst ein Kind
„Die fehlende ÖVP-Bundesrätin hat letzte Woche ein Kind bekommen und war daher bei der Sitzung nicht dabei“, betont Kanzlersprecher Daniel Kosak auf Twitter.
„Es entsteht keine Verzögerung“
Das sorgt nun zumindest für eine achtwöchige Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses. Das Medienministerium betont gegenüber krone.at allerdings: „Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1. Jänner 2024 in Kraft.“ Aus dem ORF gab es keine Stellungnahme.
Worum es in der ORF-Reform geht
VÖZ kritisierte mangelnde Verantwortung
Deutliche Kritik zur Gesetzesnovelle kam vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. VÖZ-Präsident und Vorstandsvorsitzender der Styria Media Group Markus Mair erklärte Anfang Juli: „Diese Gesetzesnovelle ist dazu geeignet, den privaten Medienstandort Österreich in seiner Existenz zu gefährden. Der gesamte Medienmarkt befindet sich in einem dramatischen Umbruch. Private Medien stehen unter erheblichem wirtschaftlichen Druck, die ORF-Gesetzesnovelle bevorzugt den österreichischen Marktführer bei digitalen Nachrichtenangeboten und führt zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen.“
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