Noch keine Mehrheit

Zwei Bundesräte fehlten: ORF-Gesetz muss warten

Österreich
12.07.2023 14:59

Die ORF-Gesetzesnovelle hat gerade im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Der Grund: Zwei Bundesräte der Regierungsparteien fehlten. Die Abstimmung in der Länderkammer ging 29 zu 29 aus, das Gesetz schaffte damit in der Länderkammer des Parlaments keine Mehrheit. Somit bleibt es vorerst - zumindest aber für die Dauer der Politiker-Sommerpause - liegen.

Die Reform des ORF ist am Mittwoch im Bundesrat gescheitert. An den Nationalrat zurückverwiesen wird es aber nicht, weil es mit der Stimmengleichheit technisch gesehen auch nicht abgelehnt wurde.

Für das Vorhaben stimmten die Mandatare der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, die mit 31 Sitzen eigentlich über die Mehrheit im derzeit 60-köpfigen Bundesrat verfügen. Weil aber zwei von ihnen entschuldigt waren und eine zunächst abwesende FPÖ-Mandatarin dann doch rechtzeitig zur Abstimmung im Bundesrat erschien, kam keine Mehrheit zustande.

„Bundesräte sind bis zur Neukonstituierung ihres entsendenden Landtags entsandt. Die fehlenden Bundesräte hätten daher nur generell zugunsten der Ersatzmitglieder auf ihr Mandat verzichten müssen. Ein Ersatz für eine Sitzung/bestimmte Zeitspanne ist nicht vorgesehen“, schreibt SPÖ-Bundesrat Sascha Obrecht auf Twitter. 

Fehlende ÖVP-Mandatarin bekam unlängst ein Kind
„Die fehlende ÖVP-Bundesrätin hat letzte Woche ein Kind bekommen und war daher bei der Sitzung nicht dabei“, betont Kanzlersprecher Daniel Kosak auf Twitter.

„Es entsteht keine Verzögerung“
Das sorgt nun zumindest für eine achtwöchige Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses. Das Medienministerium betont gegenüber krone.at allerdings: „Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1. Jänner 2024 in Kraft.“ Aus dem ORF gab es keine Stellungnahme.

Worum es in der ORF-Reform geht

  • Im Zentrum des nun leicht verzögerten Vorhabens steht die Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe. Diese ist mit 15,30 Euro pro Monat zwar rund drei Euro günstiger, muss aber künftig - sobald das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist und in Kraft tritt - von allen bezahlt werden.
  • Dazu kommt in einigen Bundesländern eine Landesabgabe. Geplant ist auch ein größeres digitales ORF-Angebot, es darf sowohl online-only als auch online-first produziert werden.
  • Das Radiosymphonieorchester und der Spartensender Sport+ sollen bis Ende 2026 erhalten bleiben, danach wird aus dem Spartenkanal ein Onlineangebot.
  • Neu kommt auch ein Online-Kinderkanal.
  • Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Sieben-Tage-Beschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.
  • Außerdem wird der ORF zu Sparmaßnahmen - etwa beim Personal - und zu mehr Transparenz verpflichtet.
  • Es kommen stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich.
  • Auch ist ein Transparenzbericht zu Löhnen, Nebeneinkünften und Eigen- und Auftragsproduktionen ist vorgesehen.
  • Vorgesehen sind Einsparungen von 325 Millionen Euro.

VÖZ kritisierte mangelnde Verantwortung
Deutliche Kritik zur Gesetzesnovelle kam vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. VÖZ-Präsident und Vorstandsvorsitzender der Styria Media Group Markus Mair erklärte Anfang Juli: „Diese Gesetzesnovelle ist dazu geeignet, den privaten Medienstandort Österreich in seiner Existenz zu gefährden. Der gesamte Medienmarkt befindet sich in einem dramatischen Umbruch. Private Medien stehen unter erheblichem wirtschaftlichen Druck, die ORF-Gesetzesnovelle bevorzugt den österreichischen Marktführer bei digitalen Nachrichtenangeboten und führt zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen.“

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