Wien arbeitet an einer Novelle des Mindestsicherungsgesetzes, nachdem der Verfassungsgerichtshof zuvor geltende Kostensätze für Paare aufgehoben hatte. Diese lagen über dem im Sozialhilfe-Grundgesetz vorgesehenen Wert und mussten daher reduziert werden. Konkret soll nun ein sogenannter Eltern-Familienzuschlag eingeführt werden.
Die reduzierten Mindestsicherungsbeträge hätten laut der Landesregierung für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von monatlich 105,36 Euro zur Folge gehabt. Bei drei Viertel davon hätte es sich um Familien mit minderjährigen Kindern gehandelt. Zumindest für diese sollen die Verluste mittels Novelle nun kompensiert werden. Der Zuschlag soll am 1. Jänner in Kraft treten.
Der Zuschlag in der Höhe von 4,5 Prozent des Ausgleichszulagen-Richtsatzes soll zur Deckelung eines Sonderbedarfs dienen, also die höheren finanziellen Belastungen für erziehende Personen berücksichtigen. Laut dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sollen auch Alleinerziehende - eine besonders armutsbetroffene Gruppe - davon profitieren.
Hacker: „Sozialpolitisch schmerzhaftes VfGH-Erkenntnis“
„Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes und das damit einhergehende VfGH-Erkenntnis sind sozialpolitisch schmerzhaft, da sie das Ziel der Armutsbekämpfung erschweren. Wir dürfen nicht vergessen: Auch wenn diese Krise für viele Haushalte überwunden scheint, wird sie für Menschen in Armut noch lange Zeit weitergehen“, warnte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Er habe darum den Auftrag gegeben, eine Lösung für die Betroffenen zu finden.
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