Nun bekommt auch die Steiermark - wie einige Bundesländer vor ihr - eine Wolfs-Verordnung, die den Abschuss des Raubtiers erleichtert. Der finale Entwurf liegt vor - noch Anfang Dezember wird er in Kraft treten. Die Kritik reißt dennoch nicht ab.
Eigentlich war die Wolfsverordnung schon für den Beginn des Almsommers angekündigt - es dauerte aber bis Anfang September, ehe der Entwurf vorlag. 40 Stellungnahmen gingen ein, daran war viel Kritik enthalten - sowohl von Vertretern der Jägerschaft und der Landwirtschaftskammer, als auch von Nicht-Regierungsorganisationen wie dem WWF.
Nach wochenlanger, zäher Detailabstimmung zwischen dem Umweltressort unter Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) und dem seit Kurzem von Simone Schmiedtbauer (ÖVP) geführten Agrarressort wurde nun aber eine finale Lösung gefunden. Am Donnerstag wird sie in der Regierungssitzung zur Auflage gebracht, nächste Woche (7. Dezember) dann beschlossen - schon kurz darauf wird sie in Kraft treten.
Kein Landwirtschaftsvertreter bei Prüfung
Erlegt werden dürfen künftig Risikowölfe und Schadwölfe (genauere Definition in der Faktenbox). Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird in einer Prüfung festgestellt - von einem Amtssachverständigen für Naturschutz und von einem für Wildökologie. Nicht erhört wurden Wünsche von Bauern- und Jägervertretern, dass auch eine von ihnen nominierte Person an der Prüfung teilnimmt.
Was ist ein Risikowolf?
Was ist ein Schadwolf?
Sobald es grünes Licht gibt, ist der Abschuss innerhalb von vier Wochen nach dem letzten Vorfall in einem Radius von zehn Kilometern um den letzten Vorfall möglich. Der Wolf muss identifizierbar sein - oder es darf keine Hinweise auf andere Wölfe im Gebiet geben.
Herdenschutz wird gefördert
Begleitend zur Verordnung gibt es Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen, etwa Beratungen, ob Zäune aufgrund der topografischen Gegebenheiten sinnvoll und machbar sind. Das Agrarressort des Landes fördert den Ankauf. Für gerissene Tiere gibt es eine zudem eine Entschädigung.
Ebenso vorgesehen ist eine umfangreiche Dokumentation sämtlicher Vorfälle im Zusammenhang mit Wölfen - von der Sichtung bis zum Erlegen. Sie sollen unverzüglich gemeldet werden. Töte Wölfe werden in einer von der Landesregierung beauftragen Einrichtung untersucht.
Landesrätinnen zufrieden
Zufrieden zeigen sich die beiden zuständigen Landesrätinnen. Ursula Lackner meint: „Mit der nun vorliegenden Verordnung gelingt es, Wölfen mit unnatürlichem Verhalten Grenzen zu setzen: durch Herdenschutzmaßnahmen, Vergrämung bis hin zum Erlegen. Wesentliches Ziel ist es, die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu Übergriffen auf Nutztiere kommt.“
Simone Schmiedtbauer ergänzt: „Ein guter Kompromiss im Sinne unserer Bäuerinnen und Bauern, durch den wir ab der nächsten Weidesaison eine bessere Handhabe gegen Problemwölfe gewährleisten. Letztlich ist aber auch eine Überprüfung des strengen Schutzstatus von Wölfen in Brüssel unausweichlich.“ Diesen Schritt hat die EU-Kommission hat vor Kurzem überraschend angekündigt.
Bauernkammer: „Schritt in richtige Richtung“
Bisher gab es heuer laut Land übrigens 34 gerissene Tiere. Sie haben „große Betroffenheit und absolutes Unverständnis ausgelöst“, meint Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher. „Mit Blick auf die EU-rechtlichen Vorgaben ist die steirische Wolfsverordnung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist unerlässlich, dass die Verordnung jetzt rasch beschlossen wird, damit die Tierhalter Klarheit haben.“
„Ein Bürokratiemonster“
Einen Verriss für die Verordnung kommt von den Freiheitlichen. Der Ennstaler FPÖ-Landwirtschaftssprecher Albert Royer spricht von einem „Bürokratiemonster. Die Praxistauglichkeit dieses Werks wird von uns massiv bezweifelt.“ Er fordert eine Überarbeitung über den Winter bis zur nächsten Almsaison.
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