Bis Ende 2024

Nationalrat verlängert Strompreisbremse

Politik
15.12.2023 18:54

Planmäßig wäre die Strompreisbremse Mitte 2024 ausgelaufen. Der Nationalrat hat sie jetzt aber am Freitag bis Ende des kommenden Jahres verlängert. NEOS und FPÖ stimmten dagegen.

ÖVP, Grüne und SPÖ stimmten hingegen dafür. Damit gilt der Marktpreis weiterhin erst ab einem Verbrauch von mehr als 2900 Kilowattstunden. Bis dahin erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Subvention von bis zu 30 Cent. Zudem bleiben auch die Erdgas- und die Elektrizitätsabgabe bis Ende 2023 um rund 90 Prozent reduziert.

Angekündigt hatte die türkis-grüne Regierung die Verlängerung erst am Dienstag. Die Strompreisbremse war als Unterstützung für Haushalte beschlossen worden, als die Strompreise nach dem Angriff auf die Ukraine massiv gestiegen waren. Inzwischen ist der Preis aber wieder stark gefallen, wenn auch noch nicht auf das Vorkrisenniveau.

Nach dem Angriff auf die Ukraine sind die Strompreise massiv gestiegen (Symbolbild). (Bild: APA/Barbara Gindl)
Nach dem Angriff auf die Ukraine sind die Strompreise massiv gestiegen (Symbolbild).

Opposition: Menschen zahlen sich Bremse selbst
NEOS und FPÖ kritisierten am Freitag, dass sich die Bevölkerung die Strompreisbremse im Grunde selbst zahle, weil die Subvention aus Steuergeldern bezahlt werde. Die FPÖ sprach von „Vodoo-Mathematik“, die NEOS von einer „Umverteilung von unten nach oben.“ Die Strompreisbremse gelte etwa auch für Ferienhäuser Wohlhabender, kritisierte die Partei. Der Wettbewerb werde außer Kraft gesetzt, Anreize zum Stromsparen fehlten.

Außerdem erhöhte der Nationalrat die Transparenz der Preise für Fernwärme und Fernkälte, da die E-Control bessere Möglichkeiten für die Prüfung bekommt.

Beschlossen wurde am Freitag unter anderem auch, dass die Erneuerbaren-Förderpauschale und der Förderbeitrag ausgesetzt werden. Für sogenannte innovative Photovoltaikanlagen, z. B. gebäudeintegrierte, soll die Förderung künftig höchstens 45 Prozent der Investitionskosten betragen. Andere Photovoltaikanlagen sollen mit maximal 30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Das gilt auch für Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasse-Anlagen.

Klimabonusgesetz geändert
Die Nationalratssitzung beschloss zudem eine Änderung des Klimabonusgesetzes, um die Zahl der Banküberweisungen im Vergleich zum Zusenden von Gutscheinen zu erhöhen. Dazu soll das Kanzleramt künftig die Daten von Personen, die eine wiederkehrende Geldleistung vom Bund bekommen, zur Verfügung stellen.

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