COFAG-U-Ausschuss

VfGH lehnt Antrag von SPÖ und FPÖ ab

Politik
26.01.2024 13:31

SPÖ und FPÖ sind mit einem Antrag im Zusammenhang mit dem COFAG-Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Die beiden Parteien wollten Unterlagen von weiteren Gesellschaften des Bundes anfordern.

Laut Angaben des VfGH wurde der Antrag abgelehnt, weil der nicht genug Abgeordnete, die dazu auch legitimiert waren, eingebracht wurde. Das teilte das Höchstgericht am Freitag in einer Aussendung mit.

Ausschuss als Minderheiten-Verlangen eingesetzt
Im Dezember war der U-Ausschuss „betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss)“ auf Verlangen von 46 Abgeordneten der SPÖ und FPÖ (einem Viertel der Nationalratsmitglieder als Minderheiten-Verlangen, Anm.) eingesetzt worden. Der im Geschäftsordnungsausschuss gefasste Beweisbeschluss beinhaltete jene Organe und Gesellschaften, die verpflichtet sind, Akten und Unterlagen vorzulegen.

(Bild: APA/Philip Stotter)

In dem nun abgelehnten Antrag bezeichneten SPÖ und FPÖ den Beweisbeschluss als nicht hinreichend. Sie wollten weitere Gesellschaften wie etwa die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) oder die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) umfasst wissen. Da aber sechs antragstellenden Abgeordneten auch den - ihnen nicht weit genug gehenden - Beweisbeschluss vom Dezember unterstützt haben, sind sie laut Ansicht des VfGH Teil der beschlussfassenden Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss.

Von zu wenigen Abgeordneten unterstützt 
Daher sind diese Abgeordneten nicht legitimiert, einen Antrag an den VfGH zu stellen. Die übrigen 40 Antragsteller wiederum sind weniger als das Viertel der Nationalratsmitglieder, das für einen zulässigen Antrag erforderlich ist. Der VfGH hat den Antrag daher zurückgewiesen, hieß es.

Derzeit liegen zudem zwei weitere Anträge im Zusammenhang mit dem „Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“ beim VfGH. Beide sind ebenfalls von SPÖ und FPÖ getragen und wenden sich unter anderem dagegen, dass ÖVP und Grüne abgelehnt haben, auch Akten von türkisen oder Grünen-Regierungsmitgliedern anzufordern. Über diese wird der VfGH in den kommenden Wochen entscheiden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt