VfGH kippt Verbot

“Stilles Betteln zu verbieten, ist nicht notwendig”

Österreich
11.07.2012 12:54
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Sommersession entschieden, dass ein Verbot von aggressivem Betteln nicht verfassungswidrig ist. Nicht verfassungskonform sind allerdings Bettelverbote ohne eine derartige Ausnahme, wie etwa in Salzburg. "Stilles Betteln an öffentlichen Orten ausnahmslos zu verbieten, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig", hielt VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch fest.

In Ordnung gehen Verbote, die bloß bestimmte Erscheinungsformen des Bettelns wie etwa aggressives Betteln, Betteln mit Kindern oder gewerbsmäßiges Betteln unter Strafe stellen. Regelungen zur Bettelei stehen kompetenzrechtlich den Bundesländern zu. Insgesamt sind beim VfGH fünf Fälle dazu anhängig, in drei wurde bereits eine Entscheidung getroffen.

Verbote in OÖ und Kärnten bleiben
Das Bettelverbot in Oberösterreich ist demnach nicht verfassungswidrig und wurde nicht aufgehoben. Es enthält - "und nur so sind die sprachlich durchaus missglückten Formulierungen im Gesetz zu verstehen", so der VfGH - kein absolutes, auch das "stille Betteln" umfassendes Bettelverbot. Ebenso birgt die Regelung in Kärnten kein absolutes Bettelverbot.

Die Bestimmung in Salzburg hingegen wird als verfassungswidrig aufgehoben, denn sie verbietet auch das nicht aggressive, "stille" Betteln, etwa mit einem Hut. Eine "Reparaturfrist" wurde laut Unterlage nicht gegeben. Die Aufhebung gilt ab Kundmachung im Landesgesetzblatt und diese habe "unverzüglich" zu erfolgen.

Entspricht Recht auf freie Meinungsäußerung
Wörtlich hielt der VfGH zu den aktuellen Entscheidungen fest: "Öffentlichen Orten ist die Begegnung mit anderen Menschen immanent. Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann von der bloßen Anwesenheit einzelner Menschen an öffentlichen Orten, die um finanzielle Unterstützung werben ohne qualifizierte, etwa aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag zu legen, nicht ausgehen." Dass dies als belästigend, störend oder gar schockierend empfunden werden kann, ändere nichts am grundsätzlichen Schutz derartiger kommunikativer Verhaltensweisen durch Artikel zehn der Europäischen Menschenrechtskommission, dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung.

Zu den Fällen in Wien und der Steiermark wurden Entscheidungen für September angekündigt. Zu diesen beiden sei man in der letzten Sitzung vor der Sommerpause schlicht noch nicht gekommen, so Holzinger. Die Entscheidungen in diesen Fällen wurden für Herbst angekündigt.

Freude bei Armenpfarrer Pucher
Überaus erfreut reagierte am Mittwoch die Vinzenzgemeinschaft rund um den Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher auf die Entscheidung des VfGH. "Wir hoffen sehr, dass auch das allgemeine Bettelverbot der Steiermark und im Anschluss daran weitere Verbote österreichweit aufgehoben werden", hieß es.

Die Vinzenzgemeinschaft werde sich auch im Rahmen des neu gegründeten "Österreichischen Forums gegen Bettelverbote" weiterhin dafür einsetzen, "dass diesen ärmsten Menschen gegenüber Mindeststandards an Respekt und Toleranz entgegengebracht werden". Vor allem auch, dass man ihnen nicht "unter dem Deckmantel einer bedrohten Sicherheit" die Anwesenheit im öffentlichen Raum verwehrt.

Burgstaller sucht nach Konsens für neues Gesetz
Aufgrund der Aufhebung des Salzburger Bettelverbotes durch den VfGH will Landeshauptfrau Gabi Burgstaller nun einen raschen Konsens für ein neues Gesetz erreichen. "Eine Neuregelung des Bettelverbots in Salzburg soll zum ehestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden", sagte Burgstaller am Mittwoch. Sie werde dem Landtag eine Regelung vorlegen, die verfassungskonform ist und aggressives und organisiertes Betteln verbiete. Sie habe bereits der Landeslegistik den Auftrag gegeben, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten.

Der VfGH hat allerdings keine "Reparaturfrist" für das seit 1979 bestehende Gesetz eingeräumt. Das Bettelverbot ist in Paragraf 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes geregelt. Die Landeshauptfrau wies daraufhin, dass es in Salzburg mindestens bis zur nächsten regulären Sitzung des Salzburger Landtags keine gesetzlichen Bestimmungen geben werde. Die Sitzung wird voraussichtlich erst im Oktober stattfinden.

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