Im Boot mit SPÖ, ÖVP

Grüne bekommen erste Strafe für unzulässige Spende

Politik
18.04.2024 19:57

Die Grünen haben ihre erste Strafe für eine unzulässige Parteispende bekommen. Dabei geht es um Gelder des Grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat 2017 von der Bundespartei genutzt wurden. Gegen die ÖVP und SPÖ wurden im Zusammenhang mit Parteifinanzen jetzt ebenfalls Strafen verhängt.

Die höchste Strafe geht dabei mit 37.500 Euro an die SPÖ. Hintergrund ist eine unzulässige Parteispende an die Grazer Partei vom Gemeinderatsclub über das Magazin „4U“ im Jahr 2021. Wie der Rechnungshof analysiert hatte, hatten sich die Inhalte der Zeitung vor der damaligen Gemeinderatswahl auffällig zu Parteiinhalten verschoben. Weitere Strafen sind wegen Spenden, die zu spät an den Rechnungshof gemeldet wurden, zu zahlen.

Die ÖVP hat laut dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat Einnahmen und Ausgaben der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend nicht im Bericht ausgewiesen. Die Landjugend seien ein Zweigverein des Bauernbunds und damit der ÖVP, hieß es. Diese Strafe beträgt 15.000 Euro. Hinzu kommen weitere kleinere Strafen für nicht oder zu spät gemeldete Spenden, beispielsweise durch Inseratenschaltungen im Wert von 5000 Euro durch ein lokales Personenkomitee.

Zinsvorteil unzulässig
Auch die Grünen bekommen erstmals eine Strafe für eine unzulässige Parteispende. Bei ihnen geht es um Mittel des Grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der Grünen Bundespartei genutzt wurden. Zwar wurden die Gelder 2020 wieder zurückgezahlt – allerdings ohne Zinsen. Das wertet der UPTS als unzulässige Spende. Die Strafe hierfür beträgt 2720 Euro.

Die Entscheidung über mögliche unrichtige und unvollständige Angaben im Rechenschaftsbericht zum Österreichischen Seniorenbund (betrifft die ÖVP) wurde vorerst vertagt. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker sprach von einer „abweichenden Rechtsauffassung“, die zur Kenntnis genommen werde. Die Frage solle jetzt aber das Bundesverwaltungsgericht klären.

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