Symbolische Geste

„Asoziale“ KZ-Häftlinge als NS-Opfer anerkannt

Politik
16.05.2024 22:13

79 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager werden sogenannte „Berufsverbrecher“, „asoziale“ und „kriminelle“ KZ-Häftlinge noch als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Die ÖVP, Grünen und SPÖ haben am Donnerstag einen entsprechenden Antrag im Nationalrat eingebracht.

Allerdings handelt es sich nur um eine symbolische Geste. „Denn wir müssen davon ausgehen, dass es keine Überlebenden mehr gibt“, sagte Historikerin Eva Blimlinger von den Grünen in einer Aussendung.

Mit „Asoziale“ waren im Nationalsozialismus Menschen gemeint, die als unfähig oder unwillig erachtet wurden, sich in die Gemeinschaft einzuordnen. Dazu zählten vor allem soziale Minderheiten wie Obdachlose, Wanderarbeiterinnen und -arbeiter, Prostituierte und Suchtkranke. „Berufsverbrecher“ waren Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstäter.

Hier sehen Sie eine Stellungnahme des Sozialministers auf X.

„Auch wenn es wohl keine Überlebenden mehr gibt: Mit der Novelle des Opferfürsorgegesetzes wird klargestellt, dass diesen Menschen schweres Unrecht geschehen ist“, sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Viel zu lange sei die Entschädigung vorenthalten worden.

Derzeit haben bestimmte Personengruppen keinen Anspruch auf eine Amtsbescheinigung oder einen Opferausweis. Davon sind beispielsweise Menschen betroffen, die zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Diese Einschränkungen wurden jetzt gestrichen.

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Auch wenn es wohl keine Überlebenden mehr gibt: Mit der Novelle des Opferfürsorgegesetzes wird klargestellt, dass diesen Menschen schweres Unrecht geschehen ist.

Sozialminister Johannes Rauch

„Ich darf an dieser Stelle das soeben erschienene Buch von Andreas Kranebitter, Die Konstruktion von Kriminellen. Die Inhaftierung von Berufsverbrechern im KZ Mauthausen‘ empfehlen. Und wie ich höre, ist auch eine Gedenktafel für diese Opfergruppe im Memorial Mauthausen in Vorbereitung“, sagte Blimlinger in einer Aussendung.

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