Österreichs Parlament bekommt am 1. Jänner eine Daten-Aufsichtsbehörde. Das neue Gremium besteht aus fünf Personen und wird künftig die Datenverarbeitung beaufsichtigen.
Das teilte das Kanzleramt am Dienstag mit. Der österreichische Gesetzgeber habe das neue Komitee als Aufsichtsbehörde aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2024 eingerichtet, heißt es in einer Aussendung. Die fünf Mitglieder werden sich ab dem 1. Jänner um den Datenschutz des Nationalrats, des Bundesrats, des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft kümmern.
Gerhard Baumgartner, Christian Bergauer, Philipp Grasser, Sandra Huber und Eva Souhrada-Kirchmayer sind Juristinnen und Juristen. Sie wurden nach einer öffentlichen Ausschreibung für fünf Jahre gewählt und werden das Amt neben ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben.
In diesem Jahr entschied der EuGH, welche Arten von personenbezogenen Daten in welchen Fällen für Werbung verwendet werden dürfen. Er stellte klar, dass bestimmte personenbezogene Daten besonders geschützt werden müssen, Unternehmen nur die unbedingt notwendigen verarbeiten dürfen und die Speicherung zeitlich begrenzen müssen.
Das neue Komitee ist Teil eines Gesetzespakets, das auch die Geschäftsordnung des Nationalrats an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpasst und eine ausdrückliche rechtliche Grundlage für die Verarbeitung hochsensibler Daten durch die Gesetzgeber geschaffen hat.
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